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KFZ-Versicherung wechseln: Fristen, Bonusstufe und die häufigsten Fehler

Veröffentlicht am 13. Juli 2026 · MPEV Redaktion

Die KFZ-Haftpflicht ist in Österreich gesetzlich vorgeschrieben — welcher Anbieter sie stellt, bleibt aber Ihre Entscheidung. Wer den Vertrag jahrelang unangetastet lässt, zahlt häufig mehr als nötig. Der Wechsel selbst ist unkompliziert, wenn Sie Fristen und Bonusübertragung im Blick behalten.

Die Hauptfälligkeit: Ihr wichtigster Termin

KFZ-Versicherungen laufen in der Regel auf unbestimmte Zeit und verlängern sich automatisch. Ordentlich kündigen können Sie meist nur zur Hauptfälligkeit — dem jährlichen Stichtag Ihres Vertrags. Die Kündigungsfrist beträgt üblicherweise einen Monat vor diesem Termin.

Wichtig: Die Hauptfälligkeit ist nicht automatisch der 1. Jänner. Sie richtet sich nach dem Vertragsbeginn und steht auf Ihrer Polizze. Wer den Stichtag verpasst, wartet in der Regel ein weiteres Jahr. Die Kündigung sollte nachweisbar erfolgen — etwa eingeschrieben oder mit schriftlicher Bestätigung des Versicherers.

Sonderkündigungsrecht: Diese Ausstiegsfenster gibt es

Neben der ordentlichen Kündigung öffnen bestimmte Ereignisse ein zeitlich begrenztes Ausstiegsfenster:

  • Prämienerhöhung: Erhöht der Versicherer die Prämie, ohne dass sich die Leistung entsprechend verbessert, besteht in der Regel ein Sonderkündigungsrecht innerhalb einer kurzen Frist nach Zugang der Mitteilung.
  • Schadensfall: Nach einem Schaden können typischerweise beide Seiten den Vertrag kündigen — Details regeln die Versicherungsbedingungen.
  • Fahrzeugwechsel oder Abmeldung: Wird das Fahrzeug verkauft oder abgemeldet, endet bzw. wandelt sich das Versicherungsverhältnis; das ist oft der einfachste Zeitpunkt für einen Anbieterwechsel.

Die genauen Fristen unterscheiden sich je nach Vertrag. Prüfen Sie im Zweifel die Bedingungen Ihrer Polizze — bei komplexen Fällen ersetzt dieser Artikel keine Rechtsberatung.

Bonusstufe mitnehmen: So klappt die Übertragung

Das Bonus-Malus-System belohnt schadenfreies Fahren mit niedrigeren Prämienstufen. Die gute Nachricht: Ihre Einstufung geht beim Wechsel normalerweise nicht verloren. Der bisherige Versicherer bestätigt den Schadenverlauf, der neue Anbieter übernimmt die Einstufung auf dieser Grundlage.

Zwei Punkte sollten Sie dennoch beachten: Erstens verwenden Anbieter teils unterschiedliche Stufensysteme, die Umrechnung kann im Detail abweichen. Zweitens sollten Sie sich die konkrete neue Einstufung vor der Unterschrift schriftlich zusagen lassen — nicht erst nach Vertragsabschluss klären.

Warum sich der Vergleich besonders bei Altverträgen lohnt

Tarife, Selbstbehalte und Zusatzbausteine (Kasko, Rechtsschutz, Insassenunfall) entwickeln sich laufend weiter. Verträge, die viele Jahre unverändert laufen, spiegeln oft weder den aktuellen Fahrzeugwert noch das heutige Preisniveau wider. Als Richtwert gilt: Je älter der Vertrag, desto größer ist häufig das Sparpotenzial — und desto eher lohnt ein Blick auf den aktuellen Deckungsumfang.

Ein unabhängiger Vergleich zeigt, ob Ihr Vertrag noch zu Fahrzeug, Fahrprofil und Budget passt. Was dabei geprüft wird und wie der Wechsel konkret abläuft, lesen Sie auf unserer Seite zur KFZ-Versicherung. Und wenn Sie schon beim Sparen sind: Auch bei den Energiekosten lässt sich oft etwas holen — der Stromkosten-Rechner verschafft in wenigen Minuten Überblick.

Checkliste für den Wechsel

  1. Hauptfälligkeit auf der Polizze nachsehen, Kündigungsfrist (ein Monat) vormerken
  2. Angebote vergleichen und neue Bonus-Einstufung schriftlich bestätigen lassen
  3. Neuen Vertrag erst fixieren, dann alten nachweisbar kündigen
  4. Nahtlosen Übergang sicherstellen — das Fahrzeug darf keinen Tag ohne Haftpflicht sein

Häufige Fragen

Wann kann ich meine KFZ-Versicherung kündigen?

In der Regel zur Hauptfälligkeit des Vertrags mit einer Frist von einem Monat. Die Hauptfälligkeit steht auf der Polizze — sie ist nicht immer der Jahreswechsel. Daneben gibt es Sonderkündigungsrechte, etwa nach einer Prämienerhöhung oder im Schadensfall.

Verliere ich beim Wechsel meine Bonusstufe?

Normalerweise nicht. Der bisherige Versicherer stellt eine Bestätigung über den Schadenverlauf aus, der neue Anbieter stuft Sie auf dieser Basis ein. Die Einstufungssysteme können sich aber im Detail unterscheiden — lassen Sie sich die neue Stufe vor Abschluss schriftlich bestätigen.

Lohnt sich der Wechsel auch bei einem alten Vertrag?

Gerade dann. Viele Jahre alte Verträge wurden oft nie an aktuelle Tarife angepasst. Ein Vergleich kann zeigen, ob Sie für dieselbe Leistung heute deutlich weniger zahlen würden — als Richtwert sind bei Altverträgen durchaus zweistellige Prozent-Ersparnisse möglich.