Versicherungen für Selbständige und EPU
Wer selbständig arbeitet, trägt Risiken, die bei Angestellten der Arbeitgeber oder die Sozialversicherung schultert. Umso wichtiger ist es, das knappe Budget auf die existenzbedrohenden Lücken zu konzentrieren.
Diese Bausteine haben für Selbständige Priorität
Betriebs- bzw. Berufshaftpflicht
Ein Fehler beim Kunden, ein Personenschaden im Geschäftslokal, ein beschädigtes fremdes Gerät: Als Selbständige haften Sie unbeschränkt mit Ihrem Privatvermögen. Für manche Branchen ist die Haftpflicht sogar gesetzlich vorgeschrieben – für alle anderen ist sie die wichtigste freiwillige Polizze.
Einkommensabsicherung bei Krankheit und Berufsunfähigkeit
Kein Arbeitgeber zahlt Ihnen Entgeltfortzahlung. Fällt der Kopf des Unternehmens aus, fällt der Umsatz – die Fixkosten bleiben. Eine Kombination aus Krankengeld-Absicherung für kürzere Ausfälle und Berufsunfähigkeitsschutz für den Dauerfall deckt beide Szenarien.
Rechtsschutz mit Vertrags- und Firmenbausteinen
Zahlungsunwillige Kunden, strittige Werkverträge, Auseinandersetzungen mit Lieferanten oder Behörden: Für ein EPU kann schon ein einziger Prozess das Jahresergebnis kosten. Wichtig ist ein Tarif, der auf die tatsächliche Tätigkeit zugeschnitten ist.
Betriebsunterbrechungsversicherung
Nach Brand, Wasserschaden oder längerer eigener Krankheit stehen Einnahmen still, während Miete, Leasing und Beiträge weiterlaufen. Die Betriebsunterbrechungsversicherung überbrückt genau diese Phase – für viele EPU gibt es eigene, schlanke Varianten.
Eigene Pensionsvorsorge
Die Pflichtversicherung sichert eine Basis, mehr nicht. Selbständige müssen die Differenz zum gewohnten Lebensstandard selbst aufbauen – und können steuerliche Gestaltungsspielräume nutzen, die Angestellten nicht offenstehen.
Selbständigkeit heißt: Sie sind Umsatzbringer, Personalabteilung und Risikoträger in einer Person. Während Angestellte im Krankenstand ihr Gehalt weiterbeziehen, beginnt für ein Ein-Personen-Unternehmen mit dem ersten Krankheitstag die Rechnung zu laufen – nach unten. Diese strukturelle Verwundbarkeit ist der rote Faden, an dem sich Ihre gesamte Absicherung orientieren sollte.
Betrieblich und privat sauber trennen
Ein häufiges Missverständnis bei Gründerinnen und Gründern: Die bestehende private Haftpflicht oder Rechtsschutzpolizze werde „das schon irgendwie mitdecken“. Tut sie nicht – berufliche Risiken sind dort regelmäßig ausgeschlossen. Umgekehrt gehören private Risiken nicht in Firmenverträge. Die saubere Trennung hat auch praktische Vorteile: Betriebliche Prämien sind in der Regel Betriebsausgaben, und im Schadensfall gibt es keine Diskussion über die Zuordnung.
Die Ausfall-Frage ehrlich beantworten
Stellen Sie sich zwei Szenarien vor: sechs Wochen Ausfall nach einer Operation – und dauerhafte Berufsunfähigkeit mit fünfzig. Für das erste Szenario brauchen Sie Liquidität (Krankengeld-Baustein, Rücklagen, Betriebsunterbrechung), für das zweite eine langfristige Einkommensersatzlösung. Viele Selbständige haben für keines von beiden einen Plan, weil der Alltag keine Zeit dafür lässt. Genau deshalb lohnt es sich, diese Entscheidung einmal strukturiert zu treffen statt nie.
Mitwachsen statt einmal abschließen
Ihr Unternehmen verändert sich: neue Tätigkeitsfelder, erste Mitarbeiter, höhere Auftragsvolumina, vielleicht ein Geschäftslokal. Jede dieser Veränderungen verschiebt Ihr Risikoprofil – und macht Polizzen unpassend, die zur Gründung noch richtig waren. Besonders kritisch: Eine Haftpflicht, die eine inzwischen ausgeübte Tätigkeit nicht kennt, kann im Ernstfall die Deckung verweigern. Planen Sie deshalb einen jährlichen Versicherungs-Check ein, idealerweise gemeinsam mit dem Jahresabschluss.
Wir kennen die typischen Risikoprofile von EPU und kleinen Betrieben und strukturieren Ihre Absicherung so, dass sie zur tatsächlichen Tätigkeit passt – nicht zum Formular.
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Häufige Fragen
Welche Versicherungen sind für Selbständige in Österreich verpflichtend?
Mit der Gewerbeanmeldung bzw. selbständigen Tätigkeit sind Sie in der Regel pflichtversichert (Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung nach GSVG/ASVG-Systematik). Einzelne Berufsgruppen brauchen zusätzlich eine vorgeschriebene Haftpflicht. Alles darüber hinaus ist freiwillig – aber oft existenznotwendig.
Reicht meine private Haftpflicht nicht auch für die Firma?
Nein. Privathaftpflichtversicherungen schließen berufliche und gewerbliche Tätigkeiten ausdrücklich aus. Wer beim Kunden einen Schaden verursacht und nur privat versichert ist, steht ohne Deckung da. Betriebliche Risiken brauchen eine eigene Betriebs- oder Berufshaftpflicht.
Was passiert, wenn ich als EPU länger krank bin?
Für Selbständige gibt es aus der Sozialversicherung nur begrenzte Unterstützungsleistungen, die typischerweise erst nach einer Wartefrist greifen und den Einnahmenausfall nicht annähernd ersetzen. Deshalb gehört die Absicherung längerer Krankenstände für EPU zu den dringendsten Themen überhaupt.