Lexikon · Versicherung

Was ist Karenzzeit? Einfach erklärt

Die Karenzzeit ist ein festgelegter Zeitraum nach Vertragsbeginn, in dem der Versicherer noch keine Leistung erbringt. Sie kommt vor allem in der Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherung vor.

Die Karenzzeit bezeichnet die Zeitspanne, die zwischen dem Beginn eines Versicherungsvertrags und dem ersten möglichen Leistungsanspruch liegt. Tritt ein Versicherungsfall innerhalb dieser Frist ein, zahlt der Versicherer noch nicht oder nur eingeschränkt. Man begegnet ihr vor allem in der Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherung, wo sie den Versicherer davor schützen soll, dass jemand erst dann einen Vertrag abschließt, wenn ein Leistungsfall schon absehbar ist. Der Begriff wird oft gleichbedeutend mit der Wartefrist verwendet und ist nicht mit der Eltern-Karenz aus dem Arbeitsrecht zu verwechseln. Wie lang die Karenzzeit ausfällt, richtet sich nach der jeweiligen Versicherungsart und den vereinbarten Bedingungen.

Ein Beispiel aus dem Alltag

Frau Novak aus Wien-Landstraße schließt eine private Krankenzusatzversicherung ab, um im Fall eines Spitalsaufenthalts in der Sonderklasse untergebracht zu sein. Kurz nach Vertragsbeginn erfährt sie, dass sie eine planbare Operation benötigt, und möchte die neue Polizze gleich in Anspruch nehmen. Beim Blick in die Bedingungen stellt sie fest, dass für bestimmte Leistungen eine Karenzzeit gilt: Erst nach Ablauf dieser Frist besteht der volle Anspruch. Für unfallbedingte Behandlungen entfällt die Karenzzeit in vielen Tarifen, für planbare Eingriffe greift sie hingegen. Frau Novak weiß nun, dass es sich lohnt, eine Vorsorge frühzeitig abzuschließen, bevor ein konkreter Bedarf entsteht.

Warum das für Sie wichtig ist

Die Karenzzeit entscheidet mit darüber, ab wann Ihr Versicherungsschutz tatsächlich greift. Wer erst kurz vor einem absehbaren Ereignis abschließt, steht unter Umständen ohne Leistung da. Prüfen Sie deshalb vor Vertragsabschluss, welche Karenzzeiten für welche Leistungen gelten und ob es Ausnahmen etwa für Unfälle gibt. Als Versicherungsvermittler in Wien-Simmering hilft Ihnen die MPEV, die Bedingungen verschiedener Angebote gegenüberzustellen, damit Sie den Schutz rechtzeitig einrichten und keine unerwarteten Lücken entstehen.

Häufige Fragen

Ist die Karenzzeit dasselbe wie die Wartefrist?

Die beiden Begriffe werden im Alltag meist gleichbedeutend verwendet. In beiden Fällen geht es um einen Zeitraum nach Vertragsbeginn, in dem noch keine oder nur eine eingeschränkte Leistung erbracht wird. Welche Bezeichnung ein Versicherer wählt, ergibt sich aus seinen Bedingungen.

Hat die Karenzzeit in der Versicherung etwas mit der Eltern-Karenz zu tun?

Nein, das sind zwei völlig verschiedene Dinge. Die versicherungsrechtliche Karenzzeit ist die Frist bis zum ersten Leistungsanspruch. Die Eltern-Karenz stammt aus dem Arbeitsrecht und bezeichnet die berufliche Auszeit nach der Geburt eines Kindes.

Beginnt die Karenzzeit bei einem Versicherungswechsel neu?

Bei einem neuen Vertrag beginnt die Karenzzeit grundsätzlich von vorne, weil sie an den Beginn des jeweiligen Vertrags geknüpft ist. Manche Versicherer rechnen Zeiten aus einer nahtlosen Vorversicherung an, verpflichtet sind sie dazu nicht. Klären Sie das vor der Kündigung des alten Vertrags, sonst entsteht in der Übergangszeit eine Lücke.

Was passiert, wenn ich während der Karenzzeit erkranke?

Für Leistungsfälle, die in die Karenzzeit fallen, zahlt der Versicherer nicht oder nur eingeschränkt. Der Vertrag läuft dabei weiter und die Prämie ist zu entrichten. Ob der Anspruch für dieselbe Erkrankung nach Ablauf der Frist auflebt oder dauerhaft ausgeschlossen bleibt, hängt von den Bedingungen ab und sollte vor Abschluss geklärt werden.

Bedeutet Karenzzeit immer die Zeit ab dem Vertragsbeginn?

Nicht in jedem Tarif. Bei Taggeld- und Berufsunfähigkeitsdeckungen bezeichnet Karenzzeit häufig auch die Spanne zwischen dem Eintritt des Leistungsfalls und dem Beginn der Zahlung, also eine Art zeitlicher Selbstbehalt. Prüfen Sie in den Bedingungen, welche der beiden Bedeutungen in Ihrem Vertrag gemeint ist.

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