Ratgeber · Lexikon

Lexikon: Fachbegriffe einfach erklärt

Von der Polizze bis zum Zählpunkt: Hier erklären wir die wichtigsten Begriffe aus Versicherung, Vorsorge und Energie — verständlich und mit Beispielen aus dem österreichischen Alltag.

Fachchinesisch macht Verträge unnötig kompliziert — dabei stecken hinter den meisten Begriffen einfache Ideen. Jeder Eintrag in diesem Lexikon liefert eine kurze Definition, ein Alltagsbeispiel und den Grund, warum der Begriff für Ihre Entscheidung zählt.

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E-Control

Die E-Control ist Österreichs unabhängige Regulierungsbehörde für Strom und Gas. Sie legt Netzentgelte fest und betreibt den Tarifkalkulator sowie die Netzbetreiber-Abfrage.

Eigenheimversicherung

Die Eigenheimversicherung schützt das Gebäude selbst – Mauerwerk, Dach und fest Verbautes – gegen Gefahren wie Feuer, Sturm und Leitungswasser und ergänzt so die Haushaltsversicherung.

Einbruchdiebstahl

Einbruchdiebstahl bezeichnet den Diebstahl nach gewaltsamem Eindringen in Wohnung oder Haus – anders als der meist nicht gedeckte einfache Diebstahl ist er Teil der Haushaltsversicherung.

Einspeisetarif

Der Einspeisetarif ist die Vergütung, die Sie für selbst erzeugten Strom erhalten, den Sie ins öffentliche Netz einspeisen – etwa aus Ihrer PV-Anlage.

Elementarschaden

Ein Elementarschaden entsteht durch Naturgewalten wie Hochwasser, Überschwemmung, Erdrutsch, Lawine oder Erdbeben. In Standardpolizzen ist er oft nur eingeschränkt oder als Zusatzbaustein gedeckt.

Energiegemeinschaft

Eine Energiegemeinschaft ist ein rechtlich geregelter Zusammenschluss, der lokal erzeugten Strom gemeinsam nutzt und teilt – in Österreich durch das EAG ermöglicht, oft mit Vorteilen beim Netzentgelt.

Er- und Ablebensversicherung

Die Er- und Ablebensversicherung ist eine gemischte Lebensversicherung, die sowohl im Todesfall während der Laufzeit als auch bei Erleben des Ablaufdatums eine vereinbarte Summe auszahlt.

Erlebensversicherung

Die Erlebensversicherung zahlt die vereinbarte Summe aus, wenn die versicherte Person einen festgelegten Stichtag erlebt — ein Lebensversicherungsprodukt mit Sparcharakter.

Ersatzrate

Die Ersatzrate zeigt, wie viel Prozent Ihres früheren Aktiveinkommens Ihre Pension ausmacht. Je niedriger der Wert, desto größer die Pensionslücke.

Eurotax

Eurotax ist ein in Österreich gängiger Bewertungsstandard für den Zeit- und Wiederbeschaffungswert von Gebrauchtfahrzeugen und dient Versicherungen oft als Basis der Entschädigung bei Totalschaden.

F

G

Garantiezins

Der Garantiezins ist die garantierte Mindestverzinsung des Sparanteils klassischer Lebensversicherungen und ist in Österreich durch den Höchstrechnungszins nach oben begrenzt.

Gasnetzbetreiber

Der Gasnetzbetreiber betreibt die Gasleitungen in Ihrer Region, wartet den Gaszähler und verrechnet die Netzentgelte — er ist nicht frei wählbar und bleibt beim Anbieterwechsel gleich.

Geringfügigkeitsgrenze

Die Geringfügigkeitsgrenze ist der monatliche Verdienst in Österreich, unter dem eine Beschäftigung als geringfügig gilt – dann besteht nur Unfallversicherung, mit freiwilligem Opting-in.

Gesetzliche Pension

Die gesetzliche Pension ist die staatliche Alterspension aus dem österreichischen Umlagesystem, finanziert durch laufende Beiträge der Erwerbstätigen. Ihre Höhe ergibt sich aus dem Pensionskonto.

Gewinnbeteiligung

Die Gewinnbeteiligung ist der Anteil an den erwirtschafteten Überschüssen, den ein Lebensversicherer zusätzlich zum Garantiezins an seine Kundinnen und Kunden weitergibt – nicht garantiert.

Glasbruchversicherung

Die Glasbruchversicherung ersetzt Bruchschäden an Verglasung wie Fenstern, Türen oder Glaskeramik-Kochfeldern und wird häufig als Zusatzbaustein zur Haushaltsversicherung abgeschlossen.

Gliedertaxe

Die Gliedertaxe ist eine Tabelle in der Unfallversicherung, die jedem Körperteil einen festen Invaliditätsprozentsatz zuordnet und so die Höhe der Leistung bei bleibenden Schäden bestimmt.

Grobe Fahrlässigkeit

Grobe Fahrlässigkeit bezeichnet ein Verschulden zwischen leichter Fahrlässigkeit und Vorsatz: Die im Verkehr gebotene Sorgfalt wird in ungewöhnlichem Maß außer Acht gelassen.

Grundpreis

Der Grundpreis ist der verbrauchsunabhängige Fixbetrag, den Ihr Strom- oder Gaslieferant pro Jahr oder Monat verrechnet – unabhängig davon, wie viel Energie Sie tatsächlich beziehen.

Grundversorgung

Die Grundversorgung ist der gesetzlich abgesicherte Auffangtarif, auf den ein Haushalt ohne aktiven Liefervertrag zurückgreift und der meist teurer ist als ein frei gewählter Tarif.

Grüne Karte

Die Grüne Karte ist die internationale Versicherungskarte, die Ihren bestehenden KFZ-Haftpflichtschutz bei Fahrten ins Ausland nachweist – heute meist weiß gedruckt.

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Pensionsantrittsalter

Das Pensionsantrittsalter ist das gesetzliche Regelalter für die Alterspension in Österreich: für Männer 65 Jahre, für Frauen wird es ab 2024 schrittweise von 60 auf 65 Jahre angehoben.

Pensionskonto

Das Pensionskonto ist das staatliche Konto, auf dem Ihre Gutschriften zur gesetzlichen Pension gesammelt werden — einsehbar online, etwa über FinanzOnline.

Pensionslücke

Die Pensionslücke ist die Differenz zwischen dem letzten Netto-Aktiveinkommen und der zu erwartenden gesetzlichen Pension – sie zeigt, wie viel privat vorgesorgt werden sollte.

Pensionssplitting

Pensionssplitting ist die freiwillige Möglichkeit in Österreich, für Kinderbetreuungsjahre Teile der Pensionskonto-Gutschrift auf den betreuenden Elternteil zu übertragen.

Polizze

Die Polizze ist die österreichische Bezeichnung für den Versicherungsschein — die Urkunde, die den Inhalt Ihres Versicherungsvertrags dokumentiert.

Prämie

Die Prämie ist der Preis, den Sie für Ihren Versicherungsschutz zahlen – je nach Vereinbarung jährlich oder unterjährig in kleineren Raten.

Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge

Die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge ist eine staatlich geförderte private Pension in Österreich: Der Staat legt auf Ihre Einzahlungen eine Prämie drauf, dafür ist das Kapital langfristig gebunden.

Prämienfreistellung

Bei der Prämienfreistellung ruht Ihre Lebensversicherung: Sie zahlen keine Prämie mehr, der Vertrag bleibt bestehen, dafür sinkt die spätere Leistung. Eine Alternative zur Kündigung.

Preisgleitklausel

Die Preisgleitklausel erlaubt dem Energielieferanten, den Preis während der Vertragslaufzeit an einen Index anzupassen – das Gegenstück zum garantierten Festpreis.

Private Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung zahlt bei bleibenden Unfallfolgen eine Kapitalleistung – weltweit, rund um die Uhr, in Beruf und Freizeit, anders als die gesetzliche Absicherung.

Privathaftpflichtversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung deckt Schäden, die Sie im Alltag anderen zufügen. In Österreich ist sie meist Teil der Haushaltsversicherung und gehört zur wichtigsten Grundabsicherung.

Progression

Die Progression ist eine Regelung in der Unfallversicherung, bei der die Leistung ab hohen Invaliditätsgraden überproportional steigt und so schwere Fälle stärker absichert.

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Schadenfreiheitsrabatt

Der Schadenfreiheitsrabatt ist ein Prämiennachlass, den Sie sich in der KFZ-Versicherung durch schadenfrei gefahrene Jahre erarbeiten – geregelt über das Bonus-Malus-System.

Schwerarbeitspension

Die Schwerarbeitspension ermöglicht in Österreich einen früheren Pensionsantritt für Menschen, die viele Monate unter körperlich oder psychisch belastenden Bedingungen gearbeitet haben.

Selbstbehalt

Der Selbstbehalt ist jener Teil eines Schadens, den Sie selbst tragen — erst darüber hinaus zahlt die Versicherung. Er senkt im Gegenzug die Prämie.

Smart Meter

Ein Smart Meter ist ein digitaler, fernauslesbarer Stromzähler, den Österreich flächendeckend einführt. Er erfasst den Verbrauch viertelstündlich und macht die Abrechnung genauer.

Sonderklasse

Sonderklasse bezeichnet die bevorzugte Unterbringung und Behandlung durch Wahlarzt oder Primar im Spital, üblicherweise finanziert über eine private Krankenzusatzversicherung.

Streitwert

Der Streitwert ist der in Geld bemessene Wert des Streitgegenstands. Er bestimmt in Österreich die Höhe der Gerichts- und Anwaltskosten und damit oft die Bedeutung einer Rechtsschutzversicherung.

Stromkennzeichnung

Die Stromkennzeichnung ist der gesetzlich vorgeschriebene Ausweis, aus welchen Energieträgern der gelieferte Strom stammt. In Österreich muss er vollständig mit Herkunftsnachweisen belegt sein.

Sturmschaden

Ein Sturmschaden ist ein durch Sturm (üblicherweise ab Windstärke 8, rund 62 km/h) verursachter Schaden am Gebäude oder Hausrat, der über die Sach- bzw. Eigenheimversicherung gedeckt sein kann.

SVS – Sozialversicherung der Selbständigen

Die SVS ist der gesetzliche Träger der Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung für Selbständige und Gewerbetreibende in Österreich.

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Versicherungsagent

Ein Versicherungsagent vermittelt Versicherungen im Auftrag eines oder mehrerer Versicherer — ein in Österreich reglementiertes Gewerbe mit Registereintrag.

Versicherungsfall

Der Versicherungsfall ist das konkrete Ereignis, das die Leistungspflicht des Versicherers auslöst – etwa ein Unfall, ein Einbruch oder ein Todesfall.

Versicherungsmakler

Ein Versicherungsmakler ist ein unabhängiger Vermittler, der im Auftrag des Kunden den Markt vergleicht – anders als ein Versicherungsagent, der für einen bestimmten Versicherer tätig ist.

Versicherungsnehmer

Der Versicherungsnehmer ist der Vertragspartner des Versicherers: Er schließt die Polizze ab und schuldet die Prämie – muss aber nicht selbst die versicherte Person sein.

Versicherungssumme

Die Versicherungssumme ist der vertraglich vereinbarte Höchstbetrag, bis zu dem der Versicherer im Schadenfall leistet. Sie bestimmt maßgeblich Schutzumfang und Prämie.

Vinkulierung

Die Vinkulierung ist ein Sperrvermerk in der Polizze zugunsten eines Dritten, meist der kreditgebenden Bank, damit die Versicherungsleistung im Schadensfall an den Kreditgeber fließt.

Vollkasko

Die Vollkasko deckt selbstverschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug sowie alle Teilkasko-Risiken ab und wird üblicherweise mit einem Selbstbehalt vereinbart.

Vorvertragliche Anzeigepflicht

Die Pflicht, alle Fragen im Versicherungsantrag wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Falsche Angaben können den Versicherer zum Rücktritt oder zur Leistungsverweigerung berechtigen.

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