Lexikon · Energie

Was ist Lieferantenwechsel? Einfach erklärt

Der Lieferantenwechsel ist der Wechsel des Strom- oder Gasanbieters. Netzbetreiber und Leitung bleiben gleich, die Versorgung läuft dabei lückenlos weiter.

Als Lieferantenwechsel bezeichnet man den Wechsel des Strom- oder Gaslieferanten, also jenes Unternehmens, von dem Sie Ihre Energie beziehen und das Ihnen die Rechnung stellt. Wichtig zu wissen: Der Netzbetreiber, an dessen Leitungsnetz Ihr Zählpunkt hängt, bleibt beim Wechsel unverändert – Sie bekommen weiterhin denselben Strom aus derselben Steckdose. Der neue Lieferant übernimmt in der Regel die gesamte Abwicklung mit dem alten Anbieter und dem Netzbetreiber, sodass für Sie kein Versorgungsloch entsteht. Ihre Versorgung ist während des gesamten Vorgangs lückenlos gesichert.

Ein Beispiel aus dem Alltag

Frau Berger aus Wien-Meidling erhält ihre Jahresabrechnung und stellt fest, dass ihr Arbeitspreis deutlich gestiegen ist. Sie vergleicht Tarife und findet einen günstigeren Anbieter. Für den Wechsel gibt sie lediglich ihren Zählpunkt und den aktuellen Zählerstand an, den Rest erledigt der neue Lieferant. Die Leitung in ihrer Wohnung bleibt dieselbe, der Netzbetreiber bleibt derselbe, und der Strom fließt ohne Unterbrechung weiter. Frau Berger merkt vom Wechsel im Alltag nichts – außer, dass künftig ein anderer Name auf der Rechnung steht.

Warum das für Sie wichtig ist

Der Lieferantenwechsel ist in Österreich Ihr wichtigstes Werkzeug, um bei den Energiekosten nicht auf einem teuren Tarif sitzenzubleiben. Weil Netz und Versorgungssicherheit unabhängig vom Lieferanten sind, gehen Sie dabei kein Risiko einer Versorgungslücke ein. Bevor Sie wechseln, lohnt ein Blick auf Bindungsfristen, mögliche Boni und die Frage, ob es sich um einen Fest- oder Gleitpreistarif handelt. So können Sie eine Entscheidung treffen, die nicht nur kurzfristig, sondern über die gesamte Laufzeit passt.

Häufige Fragen

Bleibt mein Strom während des Lieferantenwechsels ununterbrochen?

Ja. Netzbetreiber und Leitung bleiben beim Wechsel unverändert, deshalb ist die Versorgung durchgehend gesichert. Sie merken vom Umstellungstermin im Alltag nichts, es fließt weiterhin Strom aus derselben Steckdose. Lediglich der Name des Lieferanten auf Ihrer Rechnung ändert sich.

Muss ich meinen alten Anbieter selbst kündigen?

In der Regel nicht. Der neue Lieferant übernimmt üblicherweise die Abmeldung beim bisherigen Anbieter und die Abstimmung mit dem Netzbetreiber für Sie. Achten Sie vorab aber auf eine allfällige Bindungsfrist oder Kündigungsfrist in Ihrem bestehenden Vertrag, damit der Wechseltermin dazu passt.

Ist ein Umzug dasselbe wie ein Lieferantenwechsel?

Beim Lieferantenwechsel bleibt Ihr Zählpunkt gleich, nur das liefernde Unternehmen ändert sich. Bei einem Umzug wechseln Sie dagegen den Zählpunkt und oft auch den Netzbetreiber: Der alte Zählpunkt wird mit Zählerstand abgemeldet, für die neue Wohnung schließen Sie einen neuen Liefervertrag ab. Der bestehende Tarif zieht nicht automatisch mit, deshalb lohnt beim Umzug ein neuer Vergleich.

Darf ich als Mieter den Stromanbieter frei wählen?

Wer einen eigenen Zählpunkt hat und selbst Vertragspartner des Lieferanten ist, entscheidet allein über den Wechsel, eine Zustimmung des Vermieters ist dafür nicht nötig. Anders liegt es, wenn Energie über eine Gemeinschaftsanlage bezogen und über die Betriebskosten weiterverrechnet wird, etwa bei einer zentralen Heizanlage. Maßgeblich ist, wessen Name auf der Energierechnung steht.

Was passiert nach dem Wechsel mit meinem Guthaben beim alten Anbieter?

Der bisherige Lieferant erstellt zum Wechselstichtag eine Endabrechnung auf Basis des übermittelten Zählerstands. Waren Ihre Teilbeträge höher als der tatsächliche Verbrauch, wird das Guthaben ausbezahlt, im umgekehrten Fall folgt eine Nachzahlung. Achten Sie darauf, dass Bankverbindung und Zustelladresse aktuell sind, und heben Sie den abgelesenen Zählerstand bis zur Endabrechnung auf.

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