Lexikon · Vorsorge

Was ist Mehrfachversicherung? Einfach erklärt

Mehrfachversicherung heißt, dass Sie aus mehreren Tätigkeiten gleichzeitig pflichtversichert sind. Beiträge fallen nur bis zur Höchstbeitragsgrundlage an; zu viel Gezahltes wird rückerstattet.

Von einer Mehrfachversicherung spricht man, wenn Sie in Österreich aus mehr als einer Tätigkeit gleichzeitig sozialversicherungspflichtig sind. Das ist etwa dann der Fall, wenn Sie neben einer Anstellung ein Gewerbe betreiben oder mehrere versicherungspflichtige Beschäftigungen ausüben. In einer solchen Situation zahlen Sie aus jeder Tätigkeit Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung. Wichtig zu wissen: Beiträge werden nur bis zur Höchstbeitragsgrundlage eingehoben. Wird durch die Summe mehrerer Tätigkeiten mehr eingezahlt, als dieser Höchstwert vorsieht, können Sie sich den zu viel bezahlten Anteil rückerstatten lassen.

Ein Beispiel aus dem Alltag

Frau Novak aus Wien-Simmering arbeitet Teilzeit angestellt in einem Büro und ist zusätzlich über die SVS als selbständige Grafikerin gemeldet. Aus beiden Tätigkeiten werden laufend Sozialversicherungsbeiträge abgeführt. Am Jahresende stellt sich heraus, dass ihre beiden Einkommen zusammengerechnet über der Höchstbeitragsgrundlage liegen. Die Beiträge, die über diese Grenze hinausgehen, muss sie nicht endgültig tragen: Auf Antrag beziehungsweise im Wege der Beitragsprüfung wird ihr der zu viel gezahlte Anteil rückerstattet. So bleibt sie doppelt abgesichert, ohne unbegrenzt doppelt zu zahlen.

Warum das für Sie wichtig ist

Wer mehrere Standbeine hat, verliert leicht den Überblick über die eigenen Beiträge. Wenn Sie wissen, dass eine Mehrfachversicherung nur bis zur Höchstbeitragsgrundlage kostet, können Sie einschätzen, ob Ihnen eine Rückerstattung zusteht, und diese rechtzeitig prüfen. Das ist besonders für die Vorsorge relevant, denn Ihre eingezahlten Beiträge wirken sich später auf Ihre Pensionsansprüche aus. Als Versicherungsvermittlerin unterstützt Sie die MPEV dabei, Ihre private Vorsorge sinnvoll auf Ihre gesamte Absicherungssituation abzustimmen.

Häufige Fragen

Zahle ich bei einer Mehrfachversicherung doppelt so viel?

Sie zahlen zunächst aus jeder Tätigkeit Beiträge, jedoch nur bis zur Höchstbeitragsgrundlage. Übersteigt die Summe Ihrer Beiträge diesen Wert, können Sie sich den zu viel bezahlten Anteil rückerstatten lassen. Eine unbegrenzte Doppelbelastung entsteht dadurch nicht.

Bringt mir die Mehrfachversicherung Vorteile für die Pension?

Beiträge wirken sich grundsätzlich auf Ihre Pensionsansprüche aus, allerdings nur im Rahmen der geltenden Beitragsgrundlagen. Da die Höchstbeitragsgrundlage die Bemessung begrenzt, führt eine Mehrfachversicherung nicht automatisch zu einer entsprechend höheren Pension. Wie sich Ihre Situation konkret auswirkt, klären Sie am besten mit dem zuständigen Sozialversicherungsträger.

Ist die Mehrfachversicherung dasselbe wie eine Doppelversicherung?

Die beiden Begriffe gehören in verschiedene Welten. Mehrfachversicherung meint die gesetzliche Sozialversicherung aus mehreren Tätigkeiten. Von Doppelversicherung spricht man in der Privatversicherung, wenn dasselbe Risiko bei zwei Versicherern gedeckt ist, etwa zwei Haushaltsversicherungen für dieselbe Wohnung. Dort erhalten Sie einen Sachschaden nicht doppelt ersetzt, die Versicherer teilen ihn untereinander auf.

Bin ich bei mehreren Tätigkeiten auch doppelt krankenversichert?

Versichert sind Sie mehrfach, Leistungen bekommen Sie aber nur einmal: Arztbesuche, Spitalsaufenthalte und Medikamente erhalten Sie nicht doppelt, gleichgültig wie viele Pflichtversicherungen bestehen. Welcher Träger die Sachleistungen erbringt, richtet sich nach den gesetzlichen Zuordnungsregeln, etwa zwischen ÖGK und SVS. Auch die Beiträge zur Krankenversicherung sind durch die Höchstbeitragsgrundlage begrenzt.

Was gilt, wenn ich mehrere geringfügige Jobs gleichzeitig habe?

Übersteigt die Summe aus mehreren geringfügigen Beschäftigungen die Geringfügigkeitsgrenze, entsteht eine Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung. Die Beiträge schreibt Ihnen die Krankenkasse in der Regel im Nachhinein direkt vor, nicht der Dienstgeber. Wer damit nicht rechnet, steht plötzlich vor einer Nachforderung für mehrere Monate. Behalten Sie die Summe Ihrer Bezüge deshalb im Blick.

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