Lexikon · Vorsorge

Was ist Mehrfachversicherung? Einfach erklärt

Mehrfachversicherung heißt, dass Sie aus mehreren Tätigkeiten gleichzeitig pflichtversichert sind. Beiträge fallen nur bis zur Höchstbeitragsgrundlage an; zu viel Gezahltes wird rückerstattet.

Von einer Mehrfachversicherung spricht man, wenn Sie in Österreich aus mehr als einer Tätigkeit gleichzeitig sozialversicherungspflichtig sind. Das ist etwa dann der Fall, wenn Sie neben einer Anstellung ein Gewerbe betreiben oder mehrere versicherungspflichtige Beschäftigungen ausüben. In einer solchen Situation zahlen Sie aus jeder Tätigkeit Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung. Wichtig zu wissen: Beiträge werden nur bis zur Höchstbeitragsgrundlage eingehoben. Wird durch die Summe mehrerer Tätigkeiten mehr eingezahlt, als dieser Höchstwert vorsieht, können Sie sich den zu viel bezahlten Anteil rückerstatten lassen.

Ein Beispiel aus dem Alltag

Frau Novak aus Wien-Simmering arbeitet Teilzeit angestellt in einem Büro und ist zusätzlich über die SVS als selbständige Grafikerin gemeldet. Aus beiden Tätigkeiten werden laufend Sozialversicherungsbeiträge abgeführt. Am Jahresende stellt sich heraus, dass ihre beiden Einkommen zusammengerechnet über der Höchstbeitragsgrundlage liegen. Die Beiträge, die über diese Grenze hinausgehen, muss sie nicht endgültig tragen: Auf Antrag beziehungsweise im Wege der Beitragsprüfung wird ihr der zu viel gezahlte Anteil rückerstattet. So bleibt sie doppelt abgesichert, ohne unbegrenzt doppelt zu zahlen.

Warum das für Sie wichtig ist

Wer mehrere Standbeine hat, verliert leicht den Überblick über die eigenen Beiträge. Wenn Sie wissen, dass eine Mehrfachversicherung nur bis zur Höchstbeitragsgrundlage kostet, können Sie einschätzen, ob Ihnen eine Rückerstattung zusteht, und diese rechtzeitig prüfen. Das ist besonders für die Vorsorge relevant, denn Ihre eingezahlten Beiträge wirken sich später auf Ihre Pensionsansprüche aus. Als Versicherungsvermittlerin unterstützt Sie die MPEV dabei, Ihre private Vorsorge sinnvoll auf Ihre gesamte Absicherungssituation abzustimmen.

Häufige Fragen

Zahle ich bei einer Mehrfachversicherung doppelt so viel?

Sie zahlen zunächst aus jeder Tätigkeit Beiträge, jedoch nur bis zur Höchstbeitragsgrundlage. Übersteigt die Summe Ihrer Beiträge diesen Wert, können Sie sich den zu viel bezahlten Anteil rückerstatten lassen. Eine unbegrenzte Doppelbelastung entsteht dadurch nicht.

Bringt mir die Mehrfachversicherung Vorteile für die Pension?

Beiträge wirken sich grundsätzlich auf Ihre Pensionsansprüche aus, allerdings nur im Rahmen der geltenden Beitragsgrundlagen. Da die Höchstbeitragsgrundlage die Bemessung begrenzt, führt eine Mehrfachversicherung nicht automatisch zu einer entsprechend höheren Pension. Wie sich Ihre Situation konkret auswirkt, klären Sie am besten mit dem zuständigen Sozialversicherungsträger.

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