Lexikon · Vorsorge

Was ist SVS – Sozialversicherung der Selbständigen? Einfach erklärt

Die SVS ist der gesetzliche Träger der Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung für Selbständige und Gewerbetreibende in Österreich.

Die SVS, kurz für Sozialversicherung der Selbständigen, ist in Österreich der Träger der gesetzlichen Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung für Selbständige, Gewerbetreibende und viele freie Berufe. Wer sich selbständig macht oder ein Gewerbe anmeldet, ist in aller Regel bei der SVS pflichtversichert und erwirbt darüber Ansprüche auf medizinische Versorgung, eine spätere Alterspension und Schutz bei Arbeitsunfällen. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der sogenannten Beitragsgrundlage, die aus dem Einkommen abgeleitet wird, und wird jährlich angepasst. Damit übernimmt die SVS für Selbständige eine ähnliche Grundfunktion wie die ÖGK für Angestellte.

Ein Beispiel aus dem Alltag

Frau Berger eröffnet in Wien-Simmering ein kleines Grafikstudio und meldet ihr Gewerbe an. Kurz darauf erhält sie Post von der SVS: Sie ist nun kranken-, pensions- und unfallversichert. In den ersten Jahren fallen die Beiträge vergleichsweise niedrig aus, weil die vorläufige Beitragsgrundlage noch geschätzt ist. Als ihr Einkommen später steigt, wird nachbemessen und die Beiträge passen sich an. Frau Berger merkt schnell, dass die SVS zwar den gesetzlichen Grundschutz sichert, ihre spätere Pension als Selbständige aber niedriger ausfallen könnte als in ihrer früheren Anstellung.

Warum das für Sie wichtig ist

Für Selbständige ist es entscheidend zu verstehen, was die SVS abdeckt und wo die gesetzliche Absicherung an ihre Grenzen kommt. Gerade bei der Pension und bei längerer Krankheit bleibt für viele Selbständige eine Lücke, die sich mit privaten Vorsorgelösungen wie einer Kranken- oder Pensionsvorsorge ergänzen lässt. Wenn Sie wissen, wie Ihre Beitragsgrundlage zustande kommt und welcher Schutz bereits besteht, können Sie gezielter entscheiden, ob und wo eine zusätzliche private Absicherung sinnvoll ist. Wir von MPEV helfen Ihnen als Vermittler, passende Versicherungslösungen rund um diesen gesetzlichen Grundschutz zu finden.

Häufige Fragen

Bin ich als Selbständiger automatisch bei der SVS versichert?

In den meisten Fällen ja. Wer in Österreich ein Gewerbe anmeldet oder als sogenannter neuer Selbständiger tätig ist, unterliegt üblicherweise der Pflichtversicherung bei der SVS und ist damit kranken-, pensions- und unfallversichert. Für Details zu Ihrer konkreten Situation ist die SVS die zuständige Auskunftsstelle.

Reicht die SVS als alleinige Altersvorsorge aus?

Die SVS sichert eine gesetzliche Grundpension, die bei Selbständigen aber häufig niedriger ausfällt als das frühere Erwerbseinkommen. Deshalb kann eine ergänzende private Vorsorge sinnvoll sein, um eine mögliche Pensionslücke zu verringern. Wir unterstützen Sie als Vermittler dabei, passende Lösungen zu vergleichen.

Zahle ich SVS-Beiträge, wenn ich angestellt bin und nebenbei ein Gewerbe habe?

Bei einer Anstellung mit zusätzlichem Gewerbe laufen zwei Pflichtversicherungen nebeneinander: die ÖGK über das Dienstverhältnis und die SVS über die selbständige Tätigkeit. Beiträge fallen dann in beiden Systemen an, allerdings nur bis zur gesetzlichen Höchstbeitragsgrundlage. Was darüber hinaus gezahlt wurde, kann auf Antrag rückerstattet werden; die Details klärt die SVS anhand Ihrer Einkünfte.

Was passiert mit meinem Einkommen, wenn ich als Selbständige länger krank bin?

Der Betrieb steht still, die laufenden Kosten nicht. Die gesetzliche Absicherung der SVS bei längerer Krankheit ist an Voraussetzungen geknüpft und ersetzt den Verdienstentgang nur eingeschränkt, weshalb gerade hier für viele Selbständige eine Lücke bleibt. Private Lösungen wie ein Taggeld oder eine Berufsunfähigkeitsvorsorge können sie schließen. Was in Ihrem Fall passt, besprechen wir kostenlos.

Wo sehe ich, wie meine SVS-Beitragsgrundlage berechnet wurde?

Die Beitragsgrundlage steht auf der Beitragsvorschreibung der SVS und ist im Onlineservice der SVS einsehbar. In den ersten Jahren rechnet die SVS mit einer vorläufigen Grundlage; sobald der Einkommensteuerbescheid vorliegt, wird endgültig nachbemessen und die Differenz nachverrechnet oder gutgeschrieben. Legen Sie für diese Nachbemessung von Anfang an Geld zur Seite.

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