Lexikon · Energie

Was ist Energiegemeinschaft? Einfach erklärt

Eine Energiegemeinschaft ist ein rechtlich geregelter Zusammenschluss, der lokal erzeugten Strom gemeinsam nutzt und teilt – in Österreich durch das EAG ermöglicht, oft mit Vorteilen beim Netzentgelt.

Eine Energiegemeinschaft ist ein Zusammenschluss von Personen, Betrieben oder Gemeinden, die lokal erzeugten Strom – etwa aus einer Photovoltaikanlage – gemeinschaftlich nutzen und untereinander teilen. In Österreich wurde diese Möglichkeit durch das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) geschaffen. Wer Strom innerhalb der Gemeinschaft bezieht, kann von reduzierten Netzentgelten profitieren, weil die Energie regional bleibt und das übergeordnete Netz weniger beansprucht wird. Man unterscheidet je nach räumlicher Ausdehnung und Zielsetzung verschiedene Formen, die sich an das jeweilige Netzgebiet oder eine gemeinsame Idee der Beteiligten anlehnen.

Ein Beispiel aus dem Alltag

Stellen Sie sich eine Wohnhausanlage in Wien-Simmering vor: Auf dem Dach erzeugt eine gemeinsame Photovoltaikanlage tagsüber mehr Strom, als die Bewohnerinnen und Bewohner gerade verbrauchen. Über eine Energiegemeinschaft wird dieser Überschuss nicht einfach zum Einspeisetarif ins allgemeine Netz abgegeben, sondern zuerst an die Nachbarn im selben Haus verteilt. Familie Berger im dritten Stock deckt so einen Teil ihres Verbrauchs mit dem Sonnenstrom vom eigenen Dach – abgerechnet zu Konditionen, welche die Gemeinschaft vorab festgelegt hat. Was innerhalb der Gemeinschaft nicht verbraucht wird, geht weiterhin ins öffentliche Netz.

Warum das für Sie wichtig ist

Eine Energiegemeinschaft kann Ihre Stromkosten senken und den Anteil regional erzeugter, erneuerbarer Energie in Ihrem Haushalt erhöhen. Ob sich eine Teilnahme lohnt, hängt von Ihrem Jahresverbrauch, Ihrem Lastprofil und den konkreten Bedingungen der Gemeinschaft ab. Bevor Sie beitreten, sollten Sie prüfen, welche Rolle Sie einnehmen – reine Verbraucherin oder auch Erzeuger – und wie sich das auf Ihre Jahresabrechnung auswirkt. So können Sie eine informierte Entscheidung treffen, die zu Ihrer Wohn- und Verbrauchssituation passt.

Häufige Fragen

Wer kann an einer Energiegemeinschaft teilnehmen?

Grundsätzlich können Privathaushalte, Betriebe, Vereine und Gemeinden Mitglied werden. Entscheidend ist meist, dass Ihr Zählpunkt im passenden Netzgebiet liegt und Sie über einen Smart Meter verfügen, damit der geteilte Strom korrekt erfasst werden kann. Die genauen Voraussetzungen legt die jeweilige Gemeinschaft in ihren Bedingungen fest.

Muss ich eine eigene Photovoltaikanlage haben, um mitzumachen?

Nein. Sie können auch als reine Verbraucherin oder reiner Verbraucher teilnehmen und den gemeinschaftlich erzeugten Strom beziehen, ohne selbst Energie einzuspeisen. Eine eigene Anlage ist nur nötig, wenn Sie zusätzlich als Erzeuger auftreten und Überschüsse in die Gemeinschaft einbringen möchten.

Ersetzt eine Energiegemeinschaft meinen bisherigen Stromvertrag?

Die Teilnahme ergänzt Ihren Liefervertrag, sie ersetzt ihn nicht. Sie beziehen einen Teil des Stroms direkt aus der Erzeugungsanlage der Gemeinschaft, zu Konditionen, welche die Gemeinschaft selbst festlegt. Alles, was darüber hinaus verbraucht wird, kommt weiterhin von Ihrem Lieferanten und erscheint auf der gewohnten Rechnung.

Brauche ich für eine Energiegemeinschaft einen Smart Meter?

Ein Smart Meter ist Voraussetzung, weil nur damit im Viertelstundentakt gemessen wird, welcher Anteil Ihres Verbrauchs aus der Gemeinschaft stammt und welcher vom Lieferanten. Fehlt das Gerät, beantragen Sie den Tausch beim Netzbetreiber. Die Zählpunktnummer, die Sie für die Anmeldung brauchen, steht auf Ihrer Stromrechnung.

Was passiert mit meiner Teilnahme, wenn ich umziehe?

Die Teilnahme hängt am Zählpunkt und nicht an der Person. Mit dem Auszug endet die Zuordnung an der alten Adresse. Ob Sie an der neuen Adresse weitermachen können, hängt von der Form der Gemeinschaft ab, denn lokale und regionale Formen setzen eine räumliche Nähe zur Erzeugungsanlage voraus. Melden Sie den Wechsel deshalb rechtzeitig.

Verwandte Begriffe