Lexikon · Versicherung

Was ist Haushaltsversicherung? Einfach erklärt

Die Haushaltsversicherung schützt Ihren Wohnungsinhalt gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Einbruchdiebstahl und enthält in Österreich meist auch eine Privathaftpflicht.

Die Haushaltsversicherung deckt den Inhalt einer Wohnung ab – also Möbel, Elektrogeräte, Kleidung, Wertsachen und den sonstigen Hausrat. Versichert sind typischerweise Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Einbruchdiebstahl. In Österreich ist in die Haushaltsversicherung meist auch eine Privathaftpflicht eingeschlossen, die einspringt, wenn Sie einer anderen Person unabsichtlich einen Schaden zufügen. Der Umfang und die versicherten Gefahren richten sich nach dem gewählten Tarif und den vereinbarten Bedingungen. Wichtig ist, dass die Versicherungssumme zum tatsächlichen Wert Ihres Hausrats passt, damit im Schadenfall keine Unterversicherung entsteht.

Ein Beispiel aus dem Alltag

Familie Novak wohnt in einer Mietwohnung in Wien-Favoriten. Während eines Sommergewitters platzt ein Zuleitungsschlauch der Waschmaschine, und das austretende Wasser durchnässt Parkettboden, einen Teppich und die untere Reihe eines Bücherregals. Weil die Familie eine Haushaltsversicherung mit Deckung für Leitungswasserschäden abgeschlossen hat, meldet sie den Schaden ihrer Versicherung und lässt die beschädigten Sachen bewerten. Die versicherten Gegenstände werden im Rahmen der vereinbarten Bedingungen ersetzt, sodass die Familie den Hausrat wiederbeschaffen kann, ohne die Kosten allein zu tragen.

Warum das für Sie wichtig ist

Der Inhalt einer Wohnung ist oft mehr wert, als man auf den ersten Blick vermutet, wenn man Möbel, Geräte, Kleidung und Wertsachen zusammenrechnet. Eine Haushaltsversicherung sorgt dafür, dass Sie nach Feuer, Wasserschaden, Sturm oder Einbruch nicht auf einem Großteil der Kosten sitzenbleiben. Die häufig enthaltene Privathaftpflicht bietet zusätzlichen Schutz, wenn Sie oder Personen in Ihrem Haushalt anderen einen Schaden verursachen. Beim Abschluss lohnt es sich, die Versicherungssumme sorgfältig an den tatsächlichen Wert Ihres Hausrats anzupassen, um im Ernstfall gut abgesichert zu sein.

Häufige Fragen

Ist die Privathaftpflicht in der Haushaltsversicherung immer enthalten?

In Österreich ist die Privathaftpflicht bei den meisten Haushaltsversicherungen bereits inkludiert. Ob und in welchem Umfang sie mitversichert ist, hängt aber vom jeweiligen Tarif und den vereinbarten Bedingungen ab. Ein Blick in die Polizze oder ein Gespräch mit Ihrem Vermittler schafft hier Klarheit.

Was ist der Unterschied zwischen Haushaltsversicherung und Eigenheimversicherung?

Die Haushaltsversicherung schützt den beweglichen Inhalt einer Wohnung, also den Hausrat. Die Eigenheimversicherung deckt dagegen das Gebäude selbst ab, etwa Mauern, Dach und fest verbaute Bestandteile. Wer ein Haus besitzt, benötigt in der Regel beide Deckungen, während Mieterinnen und Mieter meist mit der Haushaltsversicherung auskommen.

Wie hoch soll die Versicherungssumme bei der Haushaltsversicherung sein?

Sie soll dem Betrag entsprechen, den die Neuanschaffung des gesamten Hausrats kosten würde — Möbel, Küche, Elektrogeräte, Kleidung, Wertsachen. Viele schätzen zu niedrig, weil sie an einzelne Stücke denken statt an die ganze Wohnung. Liegt die Summe deutlich unter dem tatsächlichen Wert, kann der Versicherer im Schadenfall wegen Unterversicherung anteilig kürzen. Eine Aufstellung Raum für Raum hilft beim Schätzen.

Gilt meine Haushaltsversicherung nach einem Umzug automatisch weiter?

Der Vertrag läuft weiter, die Versicherung muss die neue Adresse aber kennen, weil sich Wohnfläche, Lage und Risiko ändern. Melden Sie den Umzug rechtzeitig, sonst kann der Schutz an der neuen Adresse eingeschränkt sein. Der Wohnungswechsel ist zugleich ein guter Anlass, die Versicherungssumme neu zu bemessen. Bei der Meldung unterstützen wir Sie gerne.

Was muss ich nach einem Einbruch tun, damit die Versicherung zahlt?

Melden Sie den Einbruch der Polizei und Ihrer Versicherung so rasch wie möglich und verändern Sie am Tatort nichts, bevor die Aufnahme erfolgt ist. Erstellen Sie eine Liste der gestohlenen und beschädigten Gegenstände, möglichst mit Fotos, Rechnungen oder Seriennummern. Diese Mitwirkung ist eine Obliegenheit aus dem Vertrag; wer sie verletzt, riskiert eine Kürzung der Leistung.

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