Was ist Obliegenheit? Einfach erklärt
Eine Obliegenheit ist eine Pflicht des Versicherungsnehmers, etwa den Schaden rechtzeitig zu melden oder Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Bei Verletzung droht Leistungskürzung oder -verweigerung.
Als Obliegenheit bezeichnet man im Versicherungsrecht die Pflichten, die Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer gegenüber Ihrer Versicherung zu erfüllen haben. Dazu zählen etwa, einen Schaden rechtzeitig und wahrheitsgemäß zu melden, eine Erhöhung des versicherten Risikos anzuzeigen oder vereinbarte Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Manche Obliegenheiten gelten schon vor Eintritt des Schadens, andere erst danach. Werden sie verletzt, kann die Versicherung ihre Leistung kürzen oder im Extremfall ganz verweigern. Wie streng das ausfällt, richtet sich nach den Vertragsbedingungen und danach, ob die Verletzung leicht oder grob fahrlässig oder gar vorsätzlich geschah.
Ein Beispiel aus dem Alltag
Frau Berger aus Wien-Favoriten hat eine Haushaltsversicherung, die einen Einbruchschutz vorsieht. In ihrem Vertrag steht, dass die Wohnungstür bei Abwesenheit zweifach zu versperren ist. Als sie über das Wochenende zu ihrer Schwester nach Graz fährt, zieht sie die Tür nur ins Schloss, ohne sie abzusperren. Genau in dieser Zeit wird eingebrochen. Bei der Schadensmeldung stellt die Versicherung fest, dass die vereinbarte Sicherungspflicht nicht eingehalten wurde. Weil diese Obliegenheit verletzt wurde, kann die Leistung je nach Grad des Verschuldens gekürzt werden, obwohl grundsätzlich Versicherungsschutz bestand.
Warum das für Sie wichtig ist
Ein guter Versicherungsschutz nützt nur dann voll, wenn Sie auch die damit verbundenen Pflichten kennen. Viele Kürzungen im Schadensfall gehen nicht auf Lücken im Vertrag zurück, sondern auf verletzte Obliegenheiten, die dem Versicherungsnehmer gar nicht bewusst waren. Es lohnt sich daher, die Bedingungen aufmerksam zu lesen und im Zweifel nachzufragen, welche Fristen und Vorschriften konkret gelten. Als Ihr Versicherungsvermittler in Wien-Simmering unterstützt Sie die MPEV dabei, die Obliegenheiten Ihrer Polizzen verständlich einzuordnen, damit Sie im Ernstfall auf der sicheren Seite stehen.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich eine Obliegenheit verletze?
Verletzen Sie eine Obliegenheit, kann die Versicherung ihre Leistung kürzen oder unter Umständen ganz ablehnen. Wie stark sich das auswirkt, hängt davon ab, ob die Verletzung leicht fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich passiert ist und was der Vertrag dazu vorsieht. Nicht jede kleine Nachlässigkeit führt automatisch zum vollständigen Verlust des Schutzes.
Welche Obliegenheiten muss ich als Versicherungsnehmer typischerweise erfüllen?
Häufige Obliegenheiten sind die rechtzeitige und wahrheitsgemäße Schadensmeldung, die Anzeige einer Gefahrenerhöhung sowie das Einhalten vereinbarter Sicherheitsvorschriften. Welche Pflichten konkret gelten, steht in Ihren Versicherungsbedingungen. Bei Unklarheiten fragen Sie am besten Ihren Versicherungsvermittler, bevor ein Schadensfall eintritt.
Verwandte Begriffe
Der Versicherungsnehmer ist der Vertragspartner des Versicherers: Er schließt die Polizze ab und schuldet die Prämie – muss aber nicht selbst die versicherte Person sein.
Vorvertragliche AnzeigepflichtDie Pflicht, alle Fragen im Versicherungsantrag wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Falsche Angaben können den Versicherer zum Rücktritt oder zur Leistungsverweigerung berechtigen.
Grobe FahrlässigkeitGrobe Fahrlässigkeit bezeichnet ein Verschulden zwischen leichter Fahrlässigkeit und Vorsatz: Die im Verkehr gebotene Sorgfalt wird in ungewöhnlichem Maß außer Acht gelassen.
VersicherungsfallDer Versicherungsfall ist das konkrete Ereignis, das die Leistungspflicht des Versicherers auslöst – etwa ein Unfall, ein Einbruch oder ein Todesfall.