Lexikon · Versicherung

Was ist Versicherungsnehmer? Einfach erklärt

Der Versicherungsnehmer ist der Vertragspartner des Versicherers: Er schließt die Polizze ab und schuldet die Prämie – muss aber nicht selbst die versicherte Person sein.

Der Versicherungsnehmer ist diejenige Person, die den Versicherungsvertrag mit dem Versicherer abschließt und daraus alle Rechte und Pflichten trägt. Er schuldet die Prämie, erhält die Polizze und ist Ansprechpartner für Änderungen, Kündigungen oder die Meldung eines Schadens. Wichtig ist die Unterscheidung zur versicherten Person: Das muss nicht dieselbe sein. Wer eine Versicherung für jemand anderen abschließt, bleibt selbst Versicherungsnehmer – während der Schutz einer anderen Person oder Sache gilt.

Ein Beispiel aus dem Alltag

Eine Mutter aus Wien schließt für ihre 19-jährige Tochter, die gerade den Führerschein gemacht hat, eine private Unfallversicherung ab. Die Mutter unterschreibt den Antrag, bekommt die Rechnungen und zahlt die Prämie – sie ist die Versicherungsnehmerin. Versichert ist aber die Tochter: Verletzt sie sich, greift der Schutz für sie. Genauso ist es beim Familienauto, wenn ein Elternteil die KFZ-Polizze hält, obwohl mehrere Personen fahren. Wer welche Rolle hat, entscheidet, wer Vertragsänderungen vornehmen darf und wer die Beiträge trägt.

Warum das für Sie wichtig ist

Zu wissen, dass Sie Versicherungsnehmer sind, hat handfeste Folgen: Sie sind für die Prämienzahlung verantwortlich, Sie können den Vertrag anpassen oder kündigen, und Sie tragen die vorvertragliche Anzeigepflicht – also die Pflicht, beim Abschluss alle relevanten Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Auch das Bezugsrecht im Leistungsfall legt in der Regel der Versicherungsnehmer fest. Prüfen Sie deshalb bei jeder Polizze, ob Sie selbst oder eine andere Person als Versicherungsnehmer eingetragen ist – gerade bei Verträgen für Kinder, Angehörige oder gemeinsam genutzte Fahrzeuge kann das im Ernstfall über Zuständigkeiten und Auszahlung entscheiden.

Häufige Fragen

Muss der Versicherungsnehmer immer selbst die versicherte Person sein?

Nein. Der Versicherungsnehmer ist der Vertragspartner, der die Prämie schuldet, die versicherte Person ist diejenige, deren Leben, Gesundheit oder Eigentum geschützt wird. Beides kann zusammenfallen, muss es aber nicht – etwa wenn ein Elternteil eine Versicherung für ein Kind abschließt.

Kann ich als Versicherungsnehmer später wechseln oder den Vertrag übertragen?

Ein Wechsel des Versicherungsnehmers ist bei vielen Verträgen möglich, muss aber mit dem Versicherer vereinbart und schriftlich festgehalten werden. Häufig kommt das bei Scheidungen, Erbfällen oder wenn ein volljährig gewordenes Kind seinen Vertrag selbst übernimmt vor. Am besten klären Sie die Voraussetzungen vorab mit Ihrem Versicherer oder Vermittler.

Wer bekommt die Auszahlung, der Versicherungsnehmer oder der Begünstigte?

Ausgezahlt wird an denjenigen, der im Vertrag als bezugsberechtigt eingetragen ist. Fehlt ein Bezugsrecht, geht die Leistung an den Versicherungsnehmer als Vertragspartner. In der Ablebensversicherung ist das der praktisch wichtigste Punkt: Ohne benannte bezugsberechtigte Person fällt die Summe in den Nachlass und wird erst über die Verlassenschaft verteilt, was Monate dauern kann.

Was passiert mit der Polizze, wenn der Versicherungsnehmer stirbt?

Der Vertrag endet nicht automatisch. Bei Sach- und Kfz-Versicherungen gehen Rechte und Pflichten auf die Erben über, die den Vertrag fortführen oder nach Maßgabe der Bedingungen beenden können. Wichtig ist, den Versicherer zeitnah zu verständigen, damit Ansprechpartner, Prämienzahlung und Bankverbindung angepasst werden und der Schutz in der Zwischenzeit nicht durch offene Prämien gefährdet ist.

Wo steht auf der Polizze, wer der Versicherungsnehmer ist?

Der Versicherungsnehmer steht auf der ersten Seite der Polizze, meist im Adressfeld oberhalb der Polizzennummer, oft mit der Bezeichnung Versicherungsnehmer oder VN. Darunter oder in einem eigenen Block folgen die versicherte Person beziehungsweise das versicherte Objekt. Weicht der Name im Adressfeld von dem ab, den Sie erwarten, prüfen Sie den Vertrag lieber einmal mehr.

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