Lexikon · Energie

Was ist Preisgleitklausel? Einfach erklärt

Die Preisgleitklausel erlaubt dem Energielieferanten, den Preis während der Vertragslaufzeit an einen Index anzupassen – das Gegenstück zum garantierten Festpreis.

Eine Preisgleitklausel ist eine Vertragsbestimmung in Strom- oder Gaslieferverträgen, die dem Lieferanten erlaubt, den Preis während der Laufzeit an einen bestimmten Index anzupassen. Als Bezugsgröße dienen dabei häufig Großhandelspreise für Energie oder ein Verbraucherpreisindex. Steigt der herangezogene Index, steigt der Preis; sinkt er, kann der Preis auch fallen. Damit ist die Preisgleitklausel das Gegenstück zum Festpreistarif, bei dem der Arbeitspreis über einen vereinbarten Zeitraum unverändert bleibt. Im Vertrag muss transparent stehen, an welchen Index angekoppelt wird und in welchen Abständen die Anpassung erfolgt.

Ein Beispiel aus dem Alltag

Frau Berger aus Wien-Meidling schließt für ihre Wohnung einen Stromvertrag mit Preisgleitklausel ab. Im Vertrag ist festgehalten, dass sich ihr Arbeitspreis an einem Energie-Index orientiert und regelmäßig angepasst wird. In einem Halbjahr, in dem die Großhandelspreise nachgeben, sinkt auch ihr Preis pro Kilowattstunde spürbar. Als die Marktpreise später wieder anziehen, klettert ihr Tarif entsprechend nach oben. Ihre Nachbarin mit Festpreistarif zahlt in dieser Zeit durchgehend denselben Betrag – ganz gleich, wohin sich der Markt bewegt.

Warum das für Sie wichtig ist

Die Wahl zwischen Preisgleitklausel und Festpreis entscheidet darüber, wer das Preisrisiko trägt: Bei der Gleitklausel folgt Ihr Tarif dem Markt nach unten wie nach oben, beim Festpreis haben Sie Planungssicherheit, verzichten aber auf mögliche Preissenkungen. Prüfen Sie vor Vertragsabschluss, an welchen Index Ihr Vertrag koppelt und wie oft angepasst wird – so lässt sich abschätzen, wie stark Ihre Kosten schwanken können. Als Energievermittler in Wien-Simmering hilft Ihnen MPEV dabei, die Vertragsvarianten verschiedener Anbieter nüchtern gegenüberzustellen und die für Ihren Verbrauch passende Lösung zu finden.

Häufige Fragen

Ist eine Preisgleitklausel besser als ein Festpreistarif?

Das lässt sich nicht pauschal sagen, weil beide Modelle unterschiedliche Risiken abbilden. Bei einer Preisgleitklausel folgt Ihr Preis dem Markt und kann sinken, aber auch steigen. Ein Festpreistarif gibt Ihnen dagegen Planungssicherheit, nimmt Ihnen aber die Chance auf sinkende Preise. Welche Variante passt, hängt davon ab, wie viel Schwankung Sie in Kauf nehmen möchten.

Woran erkenne ich, wie sich mein Preis durch die Gleitklausel ändert?

Im Vertrag muss angegeben sein, an welchen Index die Preisgleitklausel gekoppelt ist und in welchen Abständen die Anpassung erfolgt. Häufig sind das Energie-Großhandelsindizes oder ein Verbraucherpreisindex. Achten Sie beim Vergleich auf diese Angaben, denn sie bestimmen, wie stark und wie oft Ihr Arbeitspreis schwanken kann. Bei Unklarheiten lohnt eine Nachfrage beim Anbieter oder ein Blick auf die Informationen der E-Control.

Was ist der Unterschied zwischen Preisgleitklausel und Floater-Tarif?

Bei einer Preisgleitklausel steht ein Ausgangspreis im Vertrag, der in vereinbarten Abständen anhand eines Index nach oben oder unten angepasst wird. Ein Floater-Tarif folgt dem Börsenpreis unmittelbar, meist monatlich und zuzüglich eines Aufschlags des Lieferanten. Der Floater reagiert damit schneller und schwankt stärker als ein Tarif mit Gleitklausel.

Gilt die Preisgleitklausel auch für Netzgebühren und Abgaben?

Die Klausel betrifft ausschließlich den Energiepreis Ihres Lieferanten. Netzentgelte werden behördlich festgelegt und gelten im jeweiligen Netzgebiet für alle gleich, unabhängig davon, bei wem Sie Strom oder Gas beziehen. Dazu kommen Steuern und Abgaben. Ihre Rechnung kann deshalb steigen, auch wenn der Index gerade nachgibt.

Muss mich der Lieferant vor einer Preisanpassung informieren?

Eine Anpassung nach der vereinbarten Gleitklausel muss der Lieferant nachvollziehbar mitteilen und den neuen Arbeitspreis samt Stichtag ausweisen. Ein Sonderkündigungsrecht entsteht dadurch nicht automatisch, weil die Anpassung bereits Teil des Vertrags ist — anders als bei einer einseitigen Erhöhung außerhalb der Klausel. Rechnen Sie den neuen Preis gegen Ihren Jahresverbrauch.

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