Was ist Abfertigung neu? Einfach erklärt
Die Abfertigung neu ist Österreichs betriebliche Vorsorge seit 2003: Der Arbeitgeber zahlt laufend 1,53 % des Bruttoentgelts in eine Mitarbeitervorsorgekasse, die das Guthaben veranlagt.
Die Abfertigung neu ist das System der betrieblichen Vorsorge, das in Österreich seit 2003 gilt und die frühere Abfertigung alt für neue Dienstverhältnisse abgelöst hat. Statt eines einmaligen Anspruchs, der erst nach mehreren Jahren im selben Betrieb entstand, zahlt der Arbeitgeber während des Dienstverhältnisses laufend 1,53 % des Bruttoentgelts in eine Mitarbeitervorsorgekasse ein; beitragsfrei bleibt lediglich der erste Beschäftigungsmonat. Diese Kasse verwaltet und veranlagt das angesparte Guthaben, das dem Beschäftigten persönlich zusteht und über verschiedene Arbeitgeber hinweg mitwandert.
Ein Beispiel aus dem Alltag
Frau Berger arbeitet in einem Wiener Betrieb und wechselt nach einigen Jahren zu einem neuen Arbeitgeber im 3. Bezirk. Bei der Abfertigung alt hätte sie mit dem Wechsel oft ihren Anspruch verloren, weil er an die Dauer im selben Betrieb geknüpft war. Bei der Abfertigung neu bleibt ihr angespartes Guthaben in der Mitarbeitervorsorgekasse erhalten und wächst mit den Einzahlungen des neuen Arbeitgebers weiter. Wie hoch das Guthaben am Ende ausfällt, richtet sich nach den Einzahlungen über die Jahre und der Veranlagung durch die Kasse.
Warum das für Sie wichtig ist
Für Sie als Beschäftigte bedeutet die Abfertigung neu, dass ein Jobwechsel Ihren aufgebauten Vorsorgeanspruch nicht mehr gefährdet. Das Guthaben ist übertragbar und begleitet Sie durch Ihr Erwerbsleben, was gerade bei mehreren Stationen ein Vorteil sein kann. Ob Sie sich das Kapital später auszahlen lassen oder als Beitrag zu Ihrer Altersvorsorge stehen lassen, ist eine persönliche Entscheidung, die von Ihrer Gesamtsituation abhängt. Ein guter Überblick über Ihre Vorsorge hilft dabei, die für Sie passende Wahl zu treffen.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Abfertigung alt und Abfertigung neu?
Bei der Abfertigung alt entstand der Anspruch erst nach mehreren Dienstjahren im selben Betrieb und ging bei einem Wechsel häufig verloren. Bei der Abfertigung neu zahlt der Arbeitgeber während des Dienstverhältnisses laufend in eine Mitarbeitervorsorgekasse ein, und das Guthaben bleibt Ihnen über verschiedene Arbeitgeber hinweg erhalten. Die Abfertigung neu gilt für Dienstverhältnisse, die seit 2003 begonnen haben.
Wer zahlt in die Abfertigung neu ein?
Die Beiträge trägt der Arbeitgeber, und zwar in Höhe von 1,53 % des monatlichen Bruttoentgelts. Beitragsfrei ist dabei nur der erste Beschäftigungsmonat, danach fließen die Einzahlungen laufend an eine Mitarbeitervorsorgekasse, die das Guthaben für Sie verwaltet und veranlagt. Für Sie als Beschäftigte entstehen dadurch keine eigenen Beiträge.
Wann kann ich mir das Guthaben aus der Abfertigung neu auszahlen lassen?
Ausbezahlt wird das Guthaben grundsätzlich erst am Ende eines Dienstverhältnisses, und auch dann nicht in jedem Fall: Wer selbst kündigt oder verschuldet entlassen wird, hat für diesen Zeitraum keinen Auszahlungsanspruch, das Guthaben bleibt aber erhalten. Zusätzlich müssen bereits mehrere Einzahlungsjahre vorliegen. Statt der Auszahlung können Sie das Kapital auch stehen lassen und weiter veranlagen lassen.
Wo sehe ich, wie viel in meiner Mitarbeitervorsorgekasse angespart ist?
Die Vorsorgekasse schickt Ihnen einmal jährlich eine Kontoinformation mit den Einzahlungen, dem Veranlagungsergebnis und dem aktuellen Guthaben. Welche Kasse für Ihren Betrieb zuständig ist, steht in der Regel auf der Lohn- oder Gehaltsabrechnung, sonst weiß es die Personalverrechnung. Viele Kassen bieten zusätzlich einen Online-Zugang, über den Sie den Stand jederzeit abrufen können.
Kann ich mir die Mitarbeitervorsorgekasse selbst aussuchen?
Die Kasse wählt nicht der einzelne Beschäftigte, sondern der Betrieb, je nach Größe über eine Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat oder gemeinsam mit den Mitarbeitenden. Einzeln zu einer anderen Kasse wechseln können Sie daher nicht. Bei einem Jobwechsel fließen neue Beiträge in die Kasse des neuen Arbeitgebers; ältere Guthaben lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen zusammenführen.
Verwandte Begriffe
Die Mitarbeitervorsorgekasse (BV-Kasse) verwaltet und veranlagt die Beiträge der „Abfertigung neu". Das Guthaben ist kapitalgarantiert und bleibt bei einem Jobwechsel erhalten.
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PensionslückeDie Pensionslücke ist die Differenz zwischen dem letzten Netto-Aktiveinkommen und der zu erwartenden gesetzlichen Pension – sie zeigt, wie viel privat vorgesorgt werden sollte.
PensionskontoDas Pensionskonto ist das staatliche Konto, auf dem Ihre Gutschriften zur gesetzlichen Pension gesammelt werden — einsehbar online, etwa über FinanzOnline.