Lexikon · Vorsorge

Was ist Abfertigung neu? Einfach erklärt

Die Abfertigung neu ist Österreichs betriebliche Vorsorge seit 2003: Der Arbeitgeber zahlt laufend 1,53 % des Bruttoentgelts in eine Mitarbeitervorsorgekasse, die das Guthaben veranlagt.

Die Abfertigung neu ist das System der betrieblichen Vorsorge, das in Österreich seit 2003 gilt und die frühere Abfertigung alt für neue Dienstverhältnisse abgelöst hat. Statt eines einmaligen Anspruchs, der erst nach mehreren Jahren im selben Betrieb entstand, zahlt der Arbeitgeber während des Dienstverhältnisses laufend 1,53 % des Bruttoentgelts in eine Mitarbeitervorsorgekasse ein; beitragsfrei bleibt lediglich der erste Beschäftigungsmonat. Diese Kasse verwaltet und veranlagt das angesparte Guthaben, das dem Beschäftigten persönlich zusteht und über verschiedene Arbeitgeber hinweg mitwandert.

Ein Beispiel aus dem Alltag

Frau Berger arbeitet in einem Wiener Betrieb und wechselt nach einigen Jahren zu einem neuen Arbeitgeber im 3. Bezirk. Bei der Abfertigung alt hätte sie mit dem Wechsel oft ihren Anspruch verloren, weil er an die Dauer im selben Betrieb geknüpft war. Bei der Abfertigung neu bleibt ihr angespartes Guthaben in der Mitarbeitervorsorgekasse erhalten und wächst mit den Einzahlungen des neuen Arbeitgebers weiter. Wie hoch das Guthaben am Ende ausfällt, richtet sich nach den Einzahlungen über die Jahre und der Veranlagung durch die Kasse.

Warum das für Sie wichtig ist

Für Sie als Beschäftigte bedeutet die Abfertigung neu, dass ein Jobwechsel Ihren aufgebauten Vorsorgeanspruch nicht mehr gefährdet. Das Guthaben ist übertragbar und begleitet Sie durch Ihr Erwerbsleben, was gerade bei mehreren Stationen ein Vorteil sein kann. Ob Sie sich das Kapital später auszahlen lassen oder als Beitrag zu Ihrer Altersvorsorge stehen lassen, ist eine persönliche Entscheidung, die von Ihrer Gesamtsituation abhängt. Ein guter Überblick über Ihre Vorsorge hilft dabei, die für Sie passende Wahl zu treffen.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Abfertigung alt und Abfertigung neu?

Bei der Abfertigung alt entstand der Anspruch erst nach mehreren Dienstjahren im selben Betrieb und ging bei einem Wechsel häufig verloren. Bei der Abfertigung neu zahlt der Arbeitgeber während des Dienstverhältnisses laufend in eine Mitarbeitervorsorgekasse ein, und das Guthaben bleibt Ihnen über verschiedene Arbeitgeber hinweg erhalten. Die Abfertigung neu gilt für Dienstverhältnisse, die seit 2003 begonnen haben.

Wer zahlt in die Abfertigung neu ein?

Die Beiträge trägt der Arbeitgeber, und zwar in Höhe von 1,53 % des monatlichen Bruttoentgelts. Beitragsfrei ist dabei nur der erste Beschäftigungsmonat, danach fließen die Einzahlungen laufend an eine Mitarbeitervorsorgekasse, die das Guthaben für Sie verwaltet und veranlagt. Für Sie als Beschäftigte entstehen dadurch keine eigenen Beiträge.

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