Was ist Mitarbeitervorsorgekasse? Einfach erklärt
Die Mitarbeitervorsorgekasse (BV-Kasse) verwaltet und veranlagt die Beiträge der „Abfertigung neu". Das Guthaben ist kapitalgarantiert und bleibt bei einem Jobwechsel erhalten.
Die Mitarbeitervorsorgekasse, kurz BV-Kasse, ist jene Einrichtung, die im System der „Abfertigung neu“ die eingezahlten Beiträge für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verwaltet und veranlagt. Der Dienstgeber überweist die laufenden Beiträge nicht mehr direkt an die beschäftigte Person, sondern an eine solche Kasse, die das angesparte Guthaben treuhänderisch führt. Ein wesentliches Merkmal ist die Kapitalgarantie: Die eingezahlten Beiträge bleiben dem Guthaben erhalten. Ebenso wichtig ist, dass das angesparte Kapital bei einem Wechsel des Arbeitgebers mitgenommen wird und nicht verfällt.
Ein Beispiel aus dem Alltag
Frau Berger arbeitet einige Jahre in einem Wiener Handelsbetrieb. Während dieser Zeit fließen die Beiträge zur „Abfertigung neu“ laufend in ihre Mitarbeitervorsorgekasse. Als sie zu einem neuen Arbeitgeber in einem anderen Bezirk wechselt, macht sie sich zunächst Sorgen, dass ihr angespartes Guthaben verloren geht. Das ist jedoch nicht der Fall: Ihr bisher angesammeltes Kapital bleibt bestehen und läuft in derselben Kasse weiter, während beim neuen Dienstgeber die weiteren Beiträge hinzukommen. So wächst ihr Guthaben über verschiedene Arbeitsverhältnisse hinweg zusammen an.
Warum das für Sie wichtig ist
Für Ihre Entscheidungen bedeutet die Mitarbeitervorsorgekasse vor allem Verlässlichkeit und Übersicht. Weil das Kapital mitnehmbar ist, müssen Sie bei einem Jobwechsel keinen Verlust Ihres bisher Angesparten befürchten. Die Kapitalgarantie sorgt dafür, dass Ihre eingezahlten Beiträge erhalten bleiben. Es lohnt sich, die jährliche Kontoinformation Ihrer Kasse aufzubewahren, damit Sie den Überblick über Ihr Guthaben behalten. Wenn Sie klären möchten, wie sich dieser Baustein in Ihre gesamte Vorsorge einfügt, können Sie das in Ruhe mit uns durchgehen.
Häufige Fragen
Was passiert mit meinem Guthaben in der Mitarbeitervorsorgekasse, wenn ich den Job wechsle?
Ihr angespartes Guthaben bleibt Ihnen erhalten und verfällt nicht. Es läuft in Ihrer bisherigen Kasse weiter, während beim neuen Arbeitgeber weitere Beiträge hinzukommen. So sammelt sich Ihr Kapital über mehrere Arbeitsverhältnisse hinweg an.
Kann ich mir das Geld aus der Mitarbeitervorsorgekasse jederzeit auszahlen lassen?
Eine Auszahlung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und in der Regel nicht jederzeit frei möglich; oft ist eine gewisse Einzahlungsdauer nötig. Statt einer Auszahlung kann das Guthaben auch weiter veranlagt oder mitgenommen werden. Die genauen Bedingungen richten sich nach den gesetzlichen Regelungen und Ihrer individuellen Situation.
Verwandte Begriffe
Die Abfertigung neu ist Österreichs betriebliche Vorsorge seit 2003: Der Arbeitgeber zahlt laufend 1,53 % des Bruttoentgelts in eine Mitarbeitervorsorgekasse, die das Guthaben veranlagt.
Gesetzliche PensionDie gesetzliche Pension ist die staatliche Alterspension aus dem österreichischen Umlagesystem, finanziert durch laufende Beiträge der Erwerbstätigen. Ihre Höhe ergibt sich aus dem Pensionskonto.
PensionslückeDie Pensionslücke ist die Differenz zwischen dem letzten Netto-Aktiveinkommen und der zu erwartenden gesetzlichen Pension – sie zeigt, wie viel privat vorgesorgt werden sollte.
Prämienbegünstigte ZukunftsvorsorgeDie prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge ist eine staatlich geförderte private Pension in Österreich: Der Staat legt auf Ihre Einzahlungen eine Prämie drauf, dafür ist das Kapital langfristig gebunden.