Was ist Mitarbeitervorsorgekasse? Einfach erklärt
Die Mitarbeitervorsorgekasse (BV-Kasse) verwaltet und veranlagt die Beiträge der „Abfertigung neu". Das Guthaben ist kapitalgarantiert und bleibt bei einem Jobwechsel erhalten.
Die Mitarbeitervorsorgekasse, kurz BV-Kasse, ist jene Einrichtung, die im System der „Abfertigung neu“ die eingezahlten Beiträge für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verwaltet und veranlagt. Der Dienstgeber überweist die laufenden Beiträge nicht mehr direkt an die beschäftigte Person, sondern an eine solche Kasse, die das angesparte Guthaben treuhänderisch führt. Ein wesentliches Merkmal ist die Kapitalgarantie: Die eingezahlten Beiträge bleiben dem Guthaben erhalten. Ebenso wichtig ist, dass das angesparte Kapital bei einem Wechsel des Arbeitgebers mitgenommen wird und nicht verfällt.
Ein Beispiel aus dem Alltag
Frau Berger arbeitet einige Jahre in einem Wiener Handelsbetrieb. Während dieser Zeit fließen die Beiträge zur „Abfertigung neu“ laufend in ihre Mitarbeitervorsorgekasse. Als sie zu einem neuen Arbeitgeber in einem anderen Bezirk wechselt, macht sie sich zunächst Sorgen, dass ihr angespartes Guthaben verloren geht. Das ist jedoch nicht der Fall: Ihr bisher angesammeltes Kapital bleibt bestehen und läuft in derselben Kasse weiter, während beim neuen Dienstgeber die weiteren Beiträge hinzukommen. So wächst ihr Guthaben über verschiedene Arbeitsverhältnisse hinweg zusammen an.
Warum das für Sie wichtig ist
Für Ihre Entscheidungen bedeutet die Mitarbeitervorsorgekasse vor allem Verlässlichkeit und Übersicht. Weil das Kapital mitnehmbar ist, müssen Sie bei einem Jobwechsel keinen Verlust Ihres bisher Angesparten befürchten. Die Kapitalgarantie sorgt dafür, dass Ihre eingezahlten Beiträge erhalten bleiben. Es lohnt sich, die jährliche Kontoinformation Ihrer Kasse aufzubewahren, damit Sie den Überblick über Ihr Guthaben behalten. Wenn Sie klären möchten, wie sich dieser Baustein in Ihre gesamte Vorsorge einfügt, können Sie das in Ruhe mit uns durchgehen.
Häufige Fragen
Was passiert mit meinem Guthaben in der Mitarbeitervorsorgekasse, wenn ich den Job wechsle?
Ihr angespartes Guthaben bleibt Ihnen erhalten und verfällt nicht. Es läuft in Ihrer bisherigen Kasse weiter, während beim neuen Arbeitgeber weitere Beiträge hinzukommen. So sammelt sich Ihr Kapital über mehrere Arbeitsverhältnisse hinweg an.
Kann ich mir das Geld aus der Mitarbeitervorsorgekasse jederzeit auszahlen lassen?
Eine Auszahlung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und in der Regel nicht jederzeit frei möglich; oft ist eine gewisse Einzahlungsdauer nötig. Statt einer Auszahlung kann das Guthaben auch weiter veranlagt oder mitgenommen werden. Die genauen Bedingungen richten sich nach den gesetzlichen Regelungen und Ihrer individuellen Situation.
Kann ich meine Mitarbeitervorsorgekasse selbst aussuchen?
Als Angestellte oder Angestellter nicht. Die Kasse wählt der Betrieb aus, bei bestehendem Betriebsrat gemeinsam mit diesem, sonst unter Einbindung der Beschäftigten. Sie können also nicht einzeln zu einer anderen Kasse wechseln. Beeinflussen lässt sich das nur über den Betrieb, etwa wenn dieser die Kasse insgesamt wechselt. Selbständige wählen ihre Vorsorgekasse dagegen selbst.
Gibt es die Vorsorgekasse auch für Selbständige und freie Dienstnehmer?
Für freie Dienstverhältnisse gilt dasselbe System wie für Angestellte: Der Auftraggeber zahlt die Beiträge in eine Betriebliche Vorsorgekasse. Selbständige sind über die Selbständigenvorsorge erfasst, dort hebt die SVS den Beitrag gemeinsam mit den übrigen Sozialversicherungsbeiträgen ein und leitet ihn an die gewählte Kasse weiter. Das angesparte Guthaben funktioniert nach denselben Grundsätzen.
Woran erkenne ich, in welcher Vorsorgekasse mein Guthaben liegt?
Den ersten Hinweis liefert die jährliche Kontonachricht, die Ihnen die Kasse zusendet. Ist die verlegt, nennt Ihnen die Personalverrechnung Ihres Betriebs die Kasse, denn sie führt die Beiträge dorthin ab. Bei früheren Dienstverhältnissen hilft eine Anfrage bei der Sozialversicherung weiter. Heben Sie die Kontonachrichten auf, sie sind der einfachste Nachweis über Ihr angespartes Guthaben.
Verwandte Begriffe
Die Abfertigung neu ist Österreichs betriebliche Vorsorge seit 2003: Der Arbeitgeber zahlt laufend 1,53 % des Bruttoentgelts in eine Mitarbeitervorsorgekasse, die das Guthaben veranlagt.
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