Lexikon · Vorsorge

Was ist Ausgleichszulage? Einfach erklärt

Die Ausgleichszulage stockt in Österreich niedrige Pensionen bis zum jährlich festgelegten Richtsatz auf, wenn das gesamte Einkommen darunter liegt – die faktische Mindestpension.

Die Ausgleichszulage ist eine Aufzahlung zur gesetzlichen Pension. Liegt das gesamte anrechenbare Einkommen einer Pensionsbezieherin oder eines Pensionsbeziehers unter einem gesetzlich festgelegten Betrag, dem sogenannten Richtsatz, gleicht die Ausgleichszulage die Differenz aus. Dadurch wird die Pension auf diesen Richtsatz angehoben – deshalb spricht man umgangssprachlich auch von der „Mindestpension“. Der Richtsatz richtet sich unter anderem danach, ob Sie alleinstehend sind oder in einer Ehe beziehungsweise eingetragenen Partnerschaft leben, und wird jährlich angepasst. Voraussetzung ist in der Regel ein rechtmäßiger, gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich; andere Einkünfte und teils auch das Einkommen der Partnerin oder des Partners werden dabei berücksichtigt. Wer einen Pensionsantrag stellt, beantragt damit automatisch auch die Prüfung auf eine Ausgleichszulage.

Ein Beispiel aus dem Alltag

Frau Novak aus Wien-Favoriten hat lange in Teilzeit gearbeitet und mehrere Jahre für die Kinderbetreuung ausgesetzt. Ihre errechnete Alterspension fällt entsprechend niedrig aus und liegt unter dem Richtsatz für Alleinstehende. Weil sie in Österreich lebt und keine weiteren nennenswerten Einkünfte hat, prüft der Pensionsversicherungsträger ihren Anspruch und zahlt ihr zusätzlich zur Pension eine Ausgleichszulage aus. So kommt sie am Monatsende auf den Richtsatz – ohne dass sie einen gesonderten Antrag stellen musste, denn die Prüfung erfolgte gemeinsam mit ihrem Pensionsantrag.

Warum das für Sie wichtig ist

Die Ausgleichszulage zeigt, dass die gesetzliche Pension nach unten hin abgesichert ist – sie ist aber kein Ersatz für eine solide Lebensplanung. Der Richtsatz sichert das Existenzminimum, viele Menschen möchten im Ruhestand jedoch mehr zur Verfügung haben, als eine reine Mindestpension bietet. Wer früh die eigene voraussichtliche Pensionshöhe kennt, kann eine mögliche Lücke zwischen letztem Einkommen und späterer Pension rechtzeitig einschätzen. Als Versicherungsvermittler in Wien helfen wir Ihnen, private Vorsorgelösungen zu vergleichen, die diese Lücke schließen können, damit Sie im Alter nicht allein auf den gesetzlichen Mindestbetrag angewiesen sind.

Häufige Fragen

Muss ich die Ausgleichszulage extra beantragen?

In der Regel nicht gesondert. Jeder Antrag auf eine Pension beim Pensionsversicherungsträger gilt zugleich als Antrag auf die Ausgleichszulage. Der Träger prüft von sich aus, ob Ihr Gesamteinkommen unter dem Richtsatz liegt, und zahlt die Zulage bei Anspruch zusätzlich zur Pension aus.

Wird das Einkommen meines Ehepartners bei der Ausgleichszulage berücksichtigt?

Ja, bei Verheirateten oder eingetragenen Partnerschaften fließt in der Regel auch das Einkommen der Partnerin oder des Partners in die Berechnung ein, und es gilt ein eigener Richtsatz für Paare. Ob und in welcher Höhe eine Ausgleichszulage zusteht, hängt daher vom gemeinsamen anrechenbaren Einkommen ab. Die genaue Prüfung nimmt der Pensionsversicherungsträger vor.

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