Lexikon · Vorsorge

Was sind Witwen- und Witwerpension? Einfach erklärt

Die Witwen- und Witwerpension ist eine gesetzliche Hinterbliebenenpension für Ehe- oder eingetragene Partner nach dem Tod des Versicherten; ihre Höhe hängt vom Einkommensverhältnis der letzten Jahre ab.

Die Witwen- und Witwerpension ist eine Leistung der gesetzlichen Pensionsversicherung in Österreich. Sie steht Ehepartnern und eingetragenen Partnern zu, wenn die versicherte Person verstirbt, und soll den Wegfall eines Teils des gemeinsamen Einkommens abfedern. Wie hoch die Pension ausfällt, richtet sich nach dem Einkommensverhältnis der beiden Partner in den letzten Jahren vor dem Todesfall. Der Prozentsatz bewegt sich zwischen null und sechzig Prozent der Pension der verstorbenen Person: Verdiente der oder die Hinterbliebene deutlich mehr, kann der Anspruch niedrig ausfallen; lag das eigene Einkommen deutlich darunter, fällt er höher aus. Damit ist die Höhe nicht pauschal, sondern immer eine individuelle Rechengröße.

Ein Beispiel aus dem Alltag

Frau Berger aus Wien-Favoriten hat viele Jahre in Teilzeit gearbeitet und den Großteil des Haushaltseinkommens ihrem Mann überlassen, der als Angestellter Vollzeit tätig war. Nach seinem Tod stellt sie fest, dass ihre eigene künftige Pension recht bescheiden ausfallen würde. Die Witwenpension gleicht einen Teil dieser Lücke aus, weil ihr eigenes Einkommen über die maßgeblichen Jahre deutlich unter dem ihres Mannes lag. Für den täglichen Bedarf, die Miete und die laufenden Kosten ist das ein spürbarer Unterschied. Trotzdem merkt sie, dass die gesetzliche Leistung allein den bisherigen Lebensstandard nicht vollständig ersetzt.

Warum das für Sie wichtig ist

Wer die Witwen- und Witwerpension kennt, kann realistischer einschätzen, wie gut die eigene Familie im Ernstfall abgesichert wäre. Weil die Höhe vom Einkommensverhältnis abhängt und zwischen null und sechzig Prozent liegen kann, entsteht bei vielen Paaren eine Versorgungslücke, die nicht auf den ersten Blick sichtbar ist. Das ist ein guter Anlass, die eigene Vorsorge in Ruhe durchzurechnen und zu überlegen, ob eine ergänzende private Absicherung sinnvoll ist. Als Versicherungsvermittler in Wien-Simmering hilft Ihnen die MPEV Versicherungsagentur GmbH dabei, passende Produkte am Markt zu vergleichen und einzuordnen, damit Sie eine informierte Entscheidung treffen können.

Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf die Witwen- und Witwerpension?

Anspruch haben grundsätzlich Ehepartner und eingetragene Partner nach dem Tod der versicherten Person. Ob und in welcher Höhe die Pension zusteht, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und vor allem vom Einkommensverhältnis der letzten Jahre ab. Die konkrete Prüfung nimmt der zuständige Pensionsversicherungsträger vor.

Wie hoch ist die Witwen- und Witwerpension?

Die Höhe bewegt sich zwischen null und sechzig Prozent der Pension der verstorbenen Person. Ausschlaggebend ist das Einkommensverhältnis beider Partner in den maßgeblichen Jahren vor dem Todesfall. Weil das individuell berechnet wird, gibt es keinen festen Pauschalbetrag, der für alle gilt.

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