Lexikon · Vorsorge

Was ist Erlebensversicherung? Einfach erklärt

Die Erlebensversicherung zahlt die vereinbarte Summe aus, wenn die versicherte Person einen festgelegten Stichtag erlebt — ein Lebensversicherungsprodukt mit Sparcharakter.

Die Erlebensversicherung ist eine Form der Lebensversicherung mit Sparcharakter: Erlebt die versicherte Person einen im Vertrag festgelegten Stichtag, wird die vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt. Sie ist damit das Gegenstück zur Ablebensversicherung, bei der die Leistung im Todesfall fließt. Statt Hinterbliebene abzusichern, dient die Erlebensversicherung dem eigenen Ansparen auf ein bestimmtes Ziel oder einen bestimmten Zeitpunkt. Wie hoch die Auszahlung ausfällt, richtet sich nach den eingezahlten Prämien, der Laufzeit und den vertraglich vereinbarten Verzinsungs- und Gewinnkomponenten.

Ein Beispiel aus dem Alltag

Ein selbständiger Tischler aus Wien-Simmering möchte sich mit 65 einen finanziellen Polster über die staatliche Pension hinaus aufbauen. Er schließt eine Erlebensversicherung mit fester Laufzeit ab und zahlt über die Jahre regelmäßig ein. Erreicht er den vereinbarten Stichtag, bekommt er die angesparte Summe ausbezahlt und kann sie etwa als Ergänzung zur Pension oder für einen ruhigeren Übergang in den Ruhestand nutzen. Wichtig ist ihm dabei die Planbarkeit: Er weiß von Anfang an, worauf er hinspart und wann die Leistung fällig wird.

Warum das für Sie wichtig ist

Die Erlebensversicherung eignet sich, wenn Sie gezielt auf einen bestimmten Zeitpunkt hin Vermögen aufbauen und dabei einen kalkulierbaren Rahmen schätzen. Anders als bei der reinen Ablebensversicherung steht hier das Ansparen im Vordergrund, nicht der Todesfallschutz — deshalb ist die Prämie in der Regel höher als bei einem reinen Risikoschutz. Ob eine solche Lösung zu Ihren Zielen passt, hängt von Ihrer Lebenssituation, Ihrem Vorsorgebedarf und der gewünschten Laufzeit ab. Als Versicherungsvermittler ordnen wir Ihre Optionen ein, vergleichen Bedingungen und erklären Ihnen die Unterschiede zu verwandten Vorsorgeformen, damit Sie eine informierte Entscheidung treffen können.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Erlebens- und Ablebensversicherung?

Die Erlebensversicherung zahlt aus, wenn die versicherte Person einen vereinbarten Stichtag erlebt, und dient dem Ansparen. Die Ablebensversicherung leistet dagegen, wenn die versicherte Person während der Laufzeit stirbt, und sichert Hinterbliebene ab. Es gibt auch kombinierte Verträge, die beide Fälle abdecken.

Was passiert, wenn ich vor dem Stichtag sterbe?

Bei einer reinen Erlebensversicherung ist der Todesfall vor dem Stichtag grundsätzlich nicht die versicherte Leistung, weshalb die genaue Regelung von den Vertragsbedingungen abhängt. Häufig wird deshalb eine kombinierte Er- und Ablebensversicherung gewählt, die beide Fälle absichert. Prüfen Sie die konkrete Polizze, um zu wissen, was in Ihrem Vertrag vereinbart ist.

Worin unterscheidet sich eine Erlebensversicherung von einer Pensionsvorsorge?

Die Erlebensversicherung zahlt zum vereinbarten Stichtag einen einmaligen Betrag aus. Eine private Pensionsvorsorge ist dagegen meist auf eine laufende monatliche Rente ausgerichtet, die bis ans Lebensende fließt. Welche Form besser passt, hängt davon ab, ob Sie einen Einmalbetrag für ein konkretes Vorhaben brauchen oder eine dauerhafte Ergänzung zur gesetzlichen Pension.

Was tun, wenn ich die Prämie vorübergehend nicht zahlen kann?

Viele Verträge erlauben es, die Zahlung zu stunden, die Prämie zu senken oder den Vertrag prämienfrei zu stellen; die spätere Auszahlung fällt dann entsprechend geringer aus. Wer dagegen einfach nicht mehr zahlt, riskiert die Kündigung durch den Versicherer und damit ein deutlich schlechteres Ergebnis. Sprechen Sie den Anbieter an, bevor eine Prämie offen bleibt.

Lässt sich die Laufzeit einer Erlebensversicherung nachträglich ändern?

Eine Verlängerung oder Verkürzung ist nur möglich, wenn die Bedingungen das vorsehen und der Versicherer zustimmt; Prämie und Ablaufleistung werden dann neu gerechnet. Das vereinbarte Ablaufdatum finden Sie auf der Polizze. Ist keine Anpassung vorgesehen, bliebe nur ein neuer Vertrag, was bei kurzer Restlaufzeit selten sinnvoll ist.

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