Lexikon · Vorsorge

Was ist Rückkaufswert? Einfach erklärt

Der Rückkaufswert ist der Betrag, den Sie bei vorzeitiger Kündigung einer Lebensversicherung ausbezahlt bekommen. Anfangs liegt er wegen der Kosten oft deutlich unter den eingezahlten Prämien.

Der Rückkaufswert ist jener Betrag, den eine Lebensversicherung an Sie auszahlt, wenn Sie den Vertrag vor dem vereinbarten Ende kündigen. Er entspricht dem angesparten Guthaben abzüglich noch nicht gedeckter Kosten und allfälliger Abschläge. Weil ein großer Teil der Abschluss- und Verwaltungskosten in den ersten Jahren verrechnet wird, fällt der Rückkaufswert am Anfang der Laufzeit häufig deutlich niedriger aus als die Summe der bis dahin eingezahlten Prämien. Mit fortschreitender Laufzeit nähert er sich dem eingezahlten Kapital an und kann es später übersteigen. Der konkrete Betrag richtet sich nach Tarif, Laufzeit und der gewählten Veranlagung und ist in der Regel jährlich in Ihrer Polizze oder in einer eigenen Wertetabelle ausgewiesen.

Ein Beispiel aus dem Alltag

Frau Berger aus Wien-Simmering hat vor einigen Jahren eine Lebensversicherung abgeschlossen und zahlt seither monatlich ein. Nun steht ein Wohnungskauf an, und sie überlegt, den Vertrag zu kündigen, um an das Geld zu kommen. Als sie die Wertetabelle in ihren Unterlagen ansieht, stellt sie fest: Der Rückkaufswert liegt zu diesem frühen Zeitpunkt spürbar unter dem, was sie bereits eingezahlt hat. Der Grund sind die Kosten, die zu Vertragsbeginn verrechnet wurden. Sie erkennt, dass eine sofortige Kündigung sie einen Teil ihres Ersparten kosten würde, und prüft stattdessen, ob sie den Vertrag ruhend stellen kann.

Warum das für Sie wichtig ist

Wer eine Lebensversicherung vorzeitig kündigt, bekommt nicht die eingezahlten Prämien zurück, sondern den Rückkaufswert. Diesen Unterschied zu kennen, hilft Ihnen, eine überstürzte Kündigung zu vermeiden und Ihr Geld nicht unnötig zu verlieren. Oft gibt es Alternativen wie die Prämienfreistellung, bei der der Vertrag ohne weitere Einzahlungen bestehen bleibt. Als Versicherungsvermittler in Wien-Simmering vergleichen wir für Sie die Möglichkeiten und legen offen, welcher Weg in Ihrer Situation sinnvoll sein kann.

Häufige Fragen

Warum ist der Rückkaufswert niedriger als meine eingezahlten Prämien?

In den ersten Vertragsjahren werden die Abschluss- und Verwaltungskosten der Versicherung verrechnet. Deshalb ist zu Beginn nur ein Teil Ihrer Einzahlungen tatsächlich als Guthaben angespart. Mit längerer Laufzeit steigt der Rückkaufswert und nähert sich den eingezahlten Prämien an.

Wo finde ich den aktuellen Rückkaufswert meines Vertrags?

Der Rückkaufswert ist in der Regel in Ihrer Polizze oder in einer eigenen Wertetabelle für die jeweiligen Jahre ausgewiesen. Alternativ können Sie ihn bei Ihrer Versicherung oder Ihrem Vermittler anfragen. So sehen Sie, welcher Betrag bei einer Kündigung zum gewünschten Zeitpunkt zur Auszahlung käme.

Was ist der Unterschied zwischen Rückkaufswert und Ablaufleistung?

Der Rückkaufswert ist der Betrag bei vorzeitiger Kündigung, die Ablaufleistung jener am regulären Vertragsende. Die Ablaufleistung fällt üblicherweise höher aus, weil bis dahin die Kosten getilgt sind und Gewinnanteile zugeteilt wurden, die bei einem vorzeitigen Ausstieg ganz oder teilweise entfallen. In der Wertetabelle Ihrer Unterlagen sind beide Beträge getrennt ausgewiesen.

Welche Alternativen habe ich, wenn ich die Prämie nicht mehr zahlen kann?

Vor einer Kündigung lohnt der Blick auf mildere Wege: eine Herabsetzung der Prämie, eine Prämienfreistellung, bei der der Vertrag ohne weitere Einzahlungen bestehen bleibt, oder eine befristete Stundung. Welche Möglichkeiten Ihr Tarif vorsieht, steht in den Bedingungen. Fragen Sie danach, bevor Sie kündigen, denn ein gekündigter Vertrag lässt sich in der Regel nicht wieder aufleben lassen.

Fallen bei einer vorzeitigen Kündigung zusätzliche Steuern an?

Wird eine Lebensversicherung gekündigt, bevor die steuerliche Mindestlaufzeit erreicht ist, kann in Österreich eine Nachzahlung der Versicherungssteuer anfallen. Der Versicherer behält sie üblicherweise gleich vom Auszahlungsbetrag ein. Ob und in welcher Höhe das Ihren Vertrag betrifft, hängt vom Abschlussjahr, der vereinbarten Laufzeit und Ihrem Alter bei Abschluss ab. Den Nettobetrag nennt Ihnen der Versicherer auf Anfrage.

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