Lexikon · Vorsorge

Was ist Geringfügigkeitsgrenze? Einfach erklärt

Die Geringfügigkeitsgrenze ist der monatliche Verdienst in Österreich, unter dem eine Beschäftigung als geringfügig gilt – dann besteht nur Unfallversicherung, mit freiwilligem Opting-in.

Die Geringfügigkeitsgrenze bezeichnet in Österreich jenen monatlichen Verdienst, unter dem eine Beschäftigung als geringfügig eingestuft wird. Wer geringfügig arbeitet, ist über den Dienstgeber automatisch nur unfallversichert, nicht jedoch kranken- und pensionsversichert. Diese Grenze ist kein fixer Wert, sondern wird jährlich an die Lohnentwicklung angepasst. Wichtig zu wissen: Wer geringfügig beschäftigt ist, kann sich freiwillig zusätzlich in der Kranken- und Pensionsversicherung selbst versichern – das nennt man Opting-in. So lassen sich auch Versicherungszeiten für die spätere Pension aufbauen.

Ein Beispiel aus dem Alltag

Frau Petrovic aus Wien-Favoriten arbeitet neben ihrem Studium ein paar Stunden pro Woche in einem Café. Ihr Verdienst liegt unter der Geringfügigkeitsgrenze, weshalb sie über die Anstellung nur unfallversichert ist. Krankenversichert bleibt sie über die Mitversicherung bei ihren Eltern. Als sie überlegt, ob diese Monate für ihre spätere Pension zählen, erfährt sie von der Möglichkeit des Opting-in: Gegen einen monatlichen Beitrag könnte sie sich freiwillig kranken- und pensionsversichern und so wertvolle Versicherungszeiten sammeln. Sie entscheidet sich, das für die Zeit nach dem Studium im Blick zu behalten.

Warum das für Sie wichtig ist

Ob ein Job unter oder über der Geringfügigkeitsgrenze liegt, entscheidet darüber, wie Sie sozialversichert sind – und ob die Monate zu Ihrer späteren Pension beitragen. Gerade bei Nebenjobs, Zuverdiensten oder mehreren kleinen Beschäftigungen lohnt sich der genaue Blick, denn hier können Lücken in der Vorsorge entstehen. Wenn Sie wissen, wie Ihre Beschäftigung eingeordnet ist, können Sie besser einschätzen, ob eine private Vorsorge sinnvoll ist, um eine mögliche Pensionslücke zu schließen. Als Vermittler in Wien-Simmering helfen wir Ihnen dabei, Ihre Situation zu verstehen und passende Vorsorgelösungen zu finden.

Häufige Fragen

Bin ich bei einer geringfügigen Beschäftigung krankenversichert?

Über die geringfügige Beschäftigung selbst sind Sie nur unfallversichert, nicht kranken- oder pensionsversichert. Eine Krankenversicherung kann in solchen Fällen über eine Mitversicherung bei Angehörigen bestehen oder freiwillig durch das sogenannte Opting-in ergänzt werden. Damit können Sie sich zusätzlich kranken- und pensionsversichern.

Zählen geringfügige Beschäftigungen für die spätere Pension?

Automatisch zählen sie nicht, weil bei geringfügiger Beschäftigung keine Pensionsversicherung besteht. Sie können sich jedoch freiwillig über das Opting-in pensionsversichern und so Versicherungszeiten für die Pension aufbauen. So schließen Sie mögliche Lücken in Ihrer Vorsorge.

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