Was ist Geringfügigkeitsgrenze? Einfach erklärt
Die Geringfügigkeitsgrenze ist der monatliche Verdienst in Österreich, unter dem eine Beschäftigung als geringfügig gilt – dann besteht nur Unfallversicherung, mit freiwilligem Opting-in.
Die Geringfügigkeitsgrenze bezeichnet in Österreich jenen monatlichen Verdienst, unter dem eine Beschäftigung als geringfügig eingestuft wird. Wer geringfügig arbeitet, ist über den Dienstgeber automatisch nur unfallversichert, nicht jedoch kranken- und pensionsversichert. Diese Grenze ist kein fixer Wert, sondern wird jährlich an die Lohnentwicklung angepasst. Wichtig zu wissen: Wer geringfügig beschäftigt ist, kann sich freiwillig zusätzlich in der Kranken- und Pensionsversicherung selbst versichern – das nennt man Opting-in. So lassen sich auch Versicherungszeiten für die spätere Pension aufbauen.
Ein Beispiel aus dem Alltag
Frau Petrovic aus Wien-Favoriten arbeitet neben ihrem Studium ein paar Stunden pro Woche in einem Café. Ihr Verdienst liegt unter der Geringfügigkeitsgrenze, weshalb sie über die Anstellung nur unfallversichert ist. Krankenversichert bleibt sie über die Mitversicherung bei ihren Eltern. Als sie überlegt, ob diese Monate für ihre spätere Pension zählen, erfährt sie von der Möglichkeit des Opting-in: Gegen einen monatlichen Beitrag könnte sie sich freiwillig kranken- und pensionsversichern und so wertvolle Versicherungszeiten sammeln. Sie entscheidet sich, das für die Zeit nach dem Studium im Blick zu behalten.
Warum das für Sie wichtig ist
Ob ein Job unter oder über der Geringfügigkeitsgrenze liegt, entscheidet darüber, wie Sie sozialversichert sind – und ob die Monate zu Ihrer späteren Pension beitragen. Gerade bei Nebenjobs, Zuverdiensten oder mehreren kleinen Beschäftigungen lohnt sich der genaue Blick, denn hier können Lücken in der Vorsorge entstehen. Wenn Sie wissen, wie Ihre Beschäftigung eingeordnet ist, können Sie besser einschätzen, ob eine private Vorsorge sinnvoll ist, um eine mögliche Pensionslücke zu schließen. Als Vermittler in Wien-Simmering helfen wir Ihnen dabei, Ihre Situation zu verstehen und passende Vorsorgelösungen zu finden.
Häufige Fragen
Bin ich bei einer geringfügigen Beschäftigung krankenversichert?
Über die geringfügige Beschäftigung selbst sind Sie nur unfallversichert, nicht kranken- oder pensionsversichert. Eine Krankenversicherung kann in solchen Fällen über eine Mitversicherung bei Angehörigen bestehen oder freiwillig durch das sogenannte Opting-in ergänzt werden. Damit können Sie sich zusätzlich kranken- und pensionsversichern.
Zählen geringfügige Beschäftigungen für die spätere Pension?
Automatisch zählen sie nicht, weil bei geringfügiger Beschäftigung keine Pensionsversicherung besteht. Sie können sich jedoch freiwillig über das Opting-in pensionsversichern und so Versicherungszeiten für die Pension aufbauen. So schließen Sie mögliche Lücken in Ihrer Vorsorge.
Was passiert, wenn ich mehrere geringfügige Jobs gleichzeitig habe?
Die Entgelte aus allen geringfügigen Beschäftigungen werden zusammengerechnet. Übersteigt die Summe die Geringfügigkeitsgrenze, entsteht volle Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung. Die Beiträge schreibt die Österreichische Gesundheitskasse dann Ihnen selbst vor, nicht dem Dienstgeber, und die Vorschreibung kommt oft erst im Nachhinein und gebündelt.
Ist die Geringfügigkeitsgrenze dasselbe wie ein Minijob in Deutschland?
Die Idee ähnelt sich, die Regeln nicht. In Österreich sind Sie bei einer geringfügigen Beschäftigung über den Dienstgeber ausschließlich unfallversichert, Kranken- und Pensionsversicherung entstehen nur über das freiwillige Opting-in. Auch die Verdienstgrenze ist eine eigene, jährlich angepasste österreichische Größe. Deutsche Minijob-Regelungen lassen sich nicht übertragen.
Wie melde ich mich für das Opting-in an, und wer zahlt den Beitrag?
Den Antrag stellen Sie selbst bei der Österreichischen Gesundheitskasse, nicht der Dienstgeber. Danach zahlen Sie einen monatlichen Pauschalbeitrag, der jedes Jahr neu festgesetzt wird und Kranken- sowie Pensionsversicherung umfasst. Die Selbstversicherung läuft, solange die geringfügige Beschäftigung besteht. Endet der Job, ist eine Abmeldung nötig.
Verwandte Begriffe
Die Zuverdienstgrenze bestimmt, wie viel Sie neben einer vorzeitigen Pension dazuverdienen dürfen, ohne dass Ihre Pension gekürzt wird oder wegfällt.
BeitragsgrundlageDie Beitragsgrundlage ist jener Teil Ihres Einkommens, auf den die Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden – nach unten und oben gesetzlich begrenzt.
PensionslückeDie Pensionslücke ist die Differenz zwischen dem letzten Netto-Aktiveinkommen und der zu erwartenden gesetzlichen Pension – sie zeigt, wie viel privat vorgesorgt werden sollte.
MehrfachversicherungMehrfachversicherung heißt, dass Sie aus mehreren Tätigkeiten gleichzeitig pflichtversichert sind. Beiträge fallen nur bis zur Höchstbeitragsgrundlage an; zu viel Gezahltes wird rückerstattet.