Lexikon · Vorsorge

Was ist Gewinnbeteiligung? Einfach erklärt

Die Gewinnbeteiligung ist der Anteil an den erwirtschafteten Überschüssen, den ein Lebensversicherer zusätzlich zum Garantiezins an seine Kundinnen und Kunden weitergibt – nicht garantiert.

Bei vielen klassischen Lebens- und Rentenversicherungen erhalten Sie neben dem vertraglich zugesagten Garantiezins auch eine Gewinnbeteiligung, oft auch Überschussbeteiligung genannt. Der Versicherer legt die eingezahlten Prämien an und wirtschaftet damit. Erzielt er dabei mehr, als er für die garantierten Leistungen benötigt, gibt er einen Teil dieser Überschüsse anteilig an die Versicherten weiter. Anders als der Garantiezins ist die Gewinnbeteiligung jedoch nicht fix zugesagt: Ihre Höhe richtet sich nach dem tatsächlichen Anlageergebnis und wird jährlich neu festgelegt. In Jahren mit guten Erträgen fällt sie höher aus, in schwächeren Jahren geringer.

Ein Beispiel aus dem Alltag

Frau Berger aus Wien-Favoriten schließt mit Anfang dreißig eine klassische Er- und Ablebensversicherung ab, um für später vorzusorgen. Ihr Vertrag nennt einen garantierten Zinssatz, auf den sie sich in jedem Fall verlassen kann. Jedes Jahr flattert zusätzlich eine Mitteilung ins Haus, wie hoch die Gewinnbeteiligung für das abgelaufene Jahr ausgefallen ist. Manche Jahre bringen mehr, manche weniger – aber die zugeteilten Überschüsse bleiben ihr erhalten und wachsen über die Laufzeit mit. Am Ende liegt ihre Auszahlung spürbar über der reinen Garantiesumme, weil sich die Gewinnbeteiligungen über die Jahre aufsummiert haben.

Warum das für Sie wichtig ist

Wenn Sie eine Lebens- oder Rentenversicherung vergleichen, lohnt es sich, nicht nur auf den Garantiezins zu schauen, sondern auch darauf, wie ein Versicherer bei der Gewinnbeteiligung in der Vergangenheit gewirtschaftet hat. Die garantierte Leistung gibt Ihnen Sicherheit, die Gewinnbeteiligung die Chance auf mehr – ohne feste Zusage. Wer diesen Unterschied kennt, versteht die Modellrechnung im Angebot besser und erkennt, welche Werte tatsächlich zugesichert sind und welche nur eine Prognose darstellen. Als Versicherungsvermittler in Wien helfen wir Ihnen, die Angaben verschiedener Anbieter einzuordnen.

Häufige Fragen

Ist die Gewinnbeteiligung garantiert?

Nein, die Gewinnbeteiligung ist nicht garantiert. Zugesichert ist nur der vertragliche Garantiezins; die Gewinnbeteiligung hängt vom tatsächlichen Anlageergebnis des Versicherers ab und wird jährlich neu festgelegt. In ertragsstarken Jahren fällt sie höher aus, in schwächeren geringer.

Worin unterscheidet sich die Gewinnbeteiligung vom Garantiezins?

Der Garantiezins ist der fix zugesagte Ertrag, auf den Sie sich in jedem Fall verlassen können. Die Gewinnbeteiligung kommt gegebenenfalls zusätzlich dazu, wenn der Versicherer Überschüsse erwirtschaftet, ist aber nicht fest zugesichert. Zusammen ergeben beide die tatsächliche Wertentwicklung Ihres Vertrags.

Wo sehe ich, wie viel Gewinnbeteiligung meinem Vertrag zugeteilt wurde?

Der Versicherer informiert Sie einmal jährlich schriftlich über die Zuteilung, viele Gesellschaften zeigen den Stand zusätzlich im Kundenportal. In dieser Mitteilung sind die garantierte Leistung und die bisher zugeteilten Überschüsse getrennt ausgewiesen. Wenn Sie die Aufstellung nicht einordnen können, gehen wir sie in der kostenlosen Beratung mit Ihnen durch.

Kann eine bereits zugeteilte Gewinnbeteiligung wieder gestrichen werden?

Überschüsse, die Ihrem Vertrag bereits gutgeschrieben wurden, bleiben in der Regel erhalten, offen ist nur, wie viel in den kommenden Jahren dazukommt. Anders verhält es sich beim Schlussgewinnanteil: Dieser wird meist erst bei planmäßigem Ablauf fällig und kann bei vorzeitiger Kündigung ganz oder teilweise entfallen. Die Details regeln Ihre Versicherungsbedingungen.

Zahlt jeder Versicherer gleich viel Gewinnbeteiligung aus?

Jede Gesellschaft legt ihre Gewinnbeteiligung selbst fest, abhängig vom eigenen Anlageergebnis und von der Kostenstruktur. Deshalb fällt sie für denselben Vertragstyp bei verschiedenen Anbietern unterschiedlich aus. Die Werte vergangener Jahre sind ein Anhaltspunkt dafür, wie ein Versicherer wirtschaftet, aber keine Zusage für die Zukunft. Betrachten Sie sie immer getrennt von der garantierten Leistung.

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