Lexikon · Versicherung

Was ist Leitungswasserschaden? Einfach erklärt

Ein Leitungswasserschaden entsteht, wenn Wasser bestimmungswidrig aus Rohren oder Leitungen austritt. Solche Schäden sind in der Haushalts- und Eigenheimversicherung gedeckt.

Als Leitungswasserschaden bezeichnet man einen Schaden, der dadurch entsteht, dass Wasser bestimmungswidrig aus einer Leitung austritt, etwa bei einem Rohrbruch, einer undichten Zuleitung oder einem defekten Anschluss von Geschirrspüler oder Waschmaschine. Gedeckt ist dabei nicht nur das ausgetretene Wasser selbst, sondern auch die Folgen an Wänden, Böden und am Hausrat. Solche Schäden zählen in Österreich zu den häufigsten Ereignissen in der Haushalts- und Eigenheimversicherung. Wichtig zur Abgrenzung: Wasser, das von außen ins Gebäude gelangt, etwa bei Hochwasser oder Überschwemmung, ist kein Leitungswasserschaden, sondern fällt unter den Elementarbereich.

Ein Beispiel aus dem Alltag

Familie Berger wohnt in einer Altbauwohnung in Wien-Ottakring. An einem Sonntagabend bemerken sie, dass sich unter dem Küchenschrank eine Pfütze bildet. Ein Rohr hinter der Spüle ist undicht geworden, das Wasser hat sich unbemerkt in den Parkettboden gezogen und bereits die Wand zur Nachbarwohnung durchfeuchtet. Die Reparatur des Rohrs, die Trocknung, der neue Boden und die Malerarbeiten summieren sich rasch. Weil es sich um bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser handelt, übernimmt die Haushaltsversicherung die Kosten im Rahmen der vereinbarten Bedingungen. Auch der Schaden in der darunterliegenden Wohnung ist ein typischer Fall, der über die Versicherung abgewickelt wird.

Warum das für Sie wichtig ist

Wasserschäden treten oft überraschend auf und können hohe Kosten verursachen, gerade wenn Folgeschäden an Bausubstanz und Einrichtung entstehen. Wenn Sie wissen, welche Ereignisse als Leitungswasserschaden gelten und welche nicht, können Sie besser einschätzen, ob Ihr bestehender Schutz zu Ihrer Wohnsituation passt. So erkennen Sie etwa, ob Sie zusätzlich eine Elementardeckung für Hochwasser benötigen. Als Versicherungsvermittler in Wien unterstützt Sie die MPEV dabei, den Umfang Ihrer Haushalts- oder Eigenheimversicherung zu prüfen und Lücken sichtbar zu machen, bevor der Ernstfall eintritt.

Häufige Fragen

Ist ein Wasserschaden durch Hochwasser auch ein Leitungswasserschaden?

Nein. Ein Leitungswasserschaden liegt nur vor, wenn Wasser bestimmungswidrig aus einer Leitung oder einem angeschlossenen Gerät austritt. Wasser, das von außen ins Gebäude gelangt, etwa bei Hochwasser oder Überschwemmung, zählt zum Elementarbereich und ist gesondert abzusichern. Diese Abgrenzung ist wichtig, weil sie bestimmt, welcher Teil Ihrer Versicherung greift.

Welche Versicherung kommt für einen Leitungswasserschaden auf?

In der Regel ist der Leitungswasserschaden in der Haushaltsversicherung für Ihren Hausrat und in der Eigenheimversicherung für das Gebäude gedeckt. Welche Schäden konkret übernommen werden, richtet sich nach den vereinbarten Bedingungen Ihrer Polizze. Es lohnt sich, den genauen Deckungsumfang zu kennen, bevor ein Schaden eintritt.

Was muss ich bei einem Wasserschaden als Erstes tun?

Zuerst die Wasserzufuhr abdrehen, notfalls über den Hauptabsperrhahn, und bei durchfeuchteten Wänden oder Böden den betroffenen Stromkreis abschalten. Danach den Schaden mit Fotos festhalten, bevor Sie aufwischen oder ausräumen, und den Versicherer unverzüglich verständigen. Beschädigte Sachen erst nach Rücksprache entsorgen, weil sie als Nachweis dienen. Rechtzeitige Meldung und Schadenminderung sind Obliegenheiten aus Ihrem Vertrag.

Repariert die Versicherung auch das kaputte Rohr oder nur den Folgeschaden?

Der Kern der Deckung ist der Nässeschaden, also Trocknung, Boden, Wände und beschädigter Hausrat. Ob auch die Reparatur des schadhaften Rohrs selbst übernommen wird, hängt davon ab, ob eine entsprechende Rohrbruchdeckung vereinbart ist und ob die Leitung im Gebäude oder außerhalb liegt. Der Umfang steht in Ihren Versicherungsbedingungen, wir sehen ihn gemeinsam mit Ihnen durch.

Bin ich versichert, wenn während meines Urlaubs ein Rohr bricht?

Ein Rohrbruch bleibt ein Leitungswasserschaden, auch wenn niemand daheim ist. Viele Bedingungen knüpfen bei längerer Abwesenheit aber Obliegenheiten daran: die Wohnung beaufsichtigen zu lassen, in der kalten Jahreszeit ausreichend zu heizen oder bei längerem Leerstand das Wasser abzusperren. Wird das versäumt, droht eine Kürzung. Was für Ihren Vertrag gilt, prüfen wir vor der Abreise.

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