Was ist Leitungswasserschaden? Einfach erklärt
Ein Leitungswasserschaden entsteht, wenn Wasser bestimmungswidrig aus Rohren oder Leitungen austritt. Solche Schäden sind in der Haushalts- und Eigenheimversicherung gedeckt.
Als Leitungswasserschaden bezeichnet man einen Schaden, der dadurch entsteht, dass Wasser bestimmungswidrig aus einer Leitung austritt, etwa bei einem Rohrbruch, einer undichten Zuleitung oder einem defekten Anschluss von Geschirrspüler oder Waschmaschine. Gedeckt ist dabei nicht nur das ausgetretene Wasser selbst, sondern auch die Folgen an Wänden, Böden und am Hausrat. Solche Schäden zählen in Österreich zu den häufigsten Ereignissen in der Haushalts- und Eigenheimversicherung. Wichtig zur Abgrenzung: Wasser, das von außen ins Gebäude gelangt, etwa bei Hochwasser oder Überschwemmung, ist kein Leitungswasserschaden, sondern fällt unter den Elementarbereich.
Ein Beispiel aus dem Alltag
Familie Berger wohnt in einer Altbauwohnung in Wien-Ottakring. An einem Sonntagabend bemerken sie, dass sich unter dem Küchenschrank eine Pfütze bildet. Ein Rohr hinter der Spüle ist undicht geworden, das Wasser hat sich unbemerkt in den Parkettboden gezogen und bereits die Wand zur Nachbarwohnung durchfeuchtet. Die Reparatur des Rohrs, die Trocknung, der neue Boden und die Malerarbeiten summieren sich rasch. Weil es sich um bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser handelt, übernimmt die Haushaltsversicherung die Kosten im Rahmen der vereinbarten Bedingungen. Auch der Schaden in der darunterliegenden Wohnung ist ein typischer Fall, der über die Versicherung abgewickelt wird.
Warum das für Sie wichtig ist
Wasserschäden treten oft überraschend auf und können hohe Kosten verursachen, gerade wenn Folgeschäden an Bausubstanz und Einrichtung entstehen. Wenn Sie wissen, welche Ereignisse als Leitungswasserschaden gelten und welche nicht, können Sie besser einschätzen, ob Ihr bestehender Schutz zu Ihrer Wohnsituation passt. So erkennen Sie etwa, ob Sie zusätzlich eine Elementardeckung für Hochwasser benötigen. Als Versicherungsvermittler in Wien unterstützt Sie die MPEV dabei, den Umfang Ihrer Haushalts- oder Eigenheimversicherung zu prüfen und Lücken sichtbar zu machen, bevor der Ernstfall eintritt.
Häufige Fragen
Ist ein Wasserschaden durch Hochwasser auch ein Leitungswasserschaden?
Nein. Ein Leitungswasserschaden liegt nur vor, wenn Wasser bestimmungswidrig aus einer Leitung oder einem angeschlossenen Gerät austritt. Wasser, das von außen ins Gebäude gelangt, etwa bei Hochwasser oder Überschwemmung, zählt zum Elementarbereich und ist gesondert abzusichern. Diese Abgrenzung ist wichtig, weil sie bestimmt, welcher Teil Ihrer Versicherung greift.
Welche Versicherung kommt für einen Leitungswasserschaden auf?
In der Regel ist der Leitungswasserschaden in der Haushaltsversicherung für Ihren Hausrat und in der Eigenheimversicherung für das Gebäude gedeckt. Welche Schäden konkret übernommen werden, richtet sich nach den vereinbarten Bedingungen Ihrer Polizze. Es lohnt sich, den genauen Deckungsumfang zu kennen, bevor ein Schaden eintritt.
Verwandte Begriffe
Die Haushaltsversicherung schützt Ihren Wohnungsinhalt gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Einbruchdiebstahl und enthält in Österreich meist auch eine Privathaftpflicht.
EigenheimversicherungDie Eigenheimversicherung schützt das Gebäude selbst – Mauerwerk, Dach und fest Verbautes – gegen Gefahren wie Feuer, Sturm und Leitungswasser und ergänzt so die Haushaltsversicherung.
ElementarschadenEin Elementarschaden entsteht durch Naturgewalten wie Hochwasser, Überschwemmung, Erdrutsch, Lawine oder Erdbeben. In Standardpolizzen ist er oft nur eingeschränkt oder als Zusatzbaustein gedeckt.
SturmschadenEin Sturmschaden ist ein durch Sturm (üblicherweise ab Windstärke 8, rund 62 km/h) verursachter Schaden am Gebäude oder Hausrat, der über die Sach- bzw. Eigenheimversicherung gedeckt sein kann.