Was ist Sturmschaden? Einfach erklärt
Ein Sturmschaden ist ein durch Sturm (üblicherweise ab Windstärke 8, rund 62 km/h) verursachter Schaden am Gebäude oder Hausrat, der über die Sach- bzw. Eigenheimversicherung gedeckt sein kann.
Als Sturmschaden bezeichnet man einen Schaden, den heftiger Wind an einem Gebäude oder am Hausrat anrichtet. In der österreichischen Sach- und Eigenheimversicherung gilt üblicherweise erst ab Windstärke 8 – das entspricht rund 62 km/h – ein Ereignis als versicherter Sturm. Typische Sturmschäden sind abgedeckte Dachziegel, umgestürzte Bäume auf dem Haus, herausgerissene Fenster oder eine beschädigte Fassade. Wichtig ist die Abgrenzung: Schäden durch Hochwasser, Erdrutsch oder Lawinen zählen nicht zum Sturm, sondern fallen in den Bereich der Elementarschäden und sind oft nur mit einer eigenen Zusatzdeckung abgesichert.
Ein Beispiel aus dem Alltag
Familie Hofer wohnt in einem Reihenhaus in Wien-Floridsdorf. Nach einer stürmischen Nacht mit kräftigen Böen entdeckt Herr Hofer am Morgen, dass mehrere Dachziegel auf die Terrasse gestürzt sind und Regenwasser durch das freigelegte Dach in den Dachboden dringt. Er macht sofort Fotos, sichert die schadhafte Stelle provisorisch mit einer Plane und meldet den Schaden seiner Versicherung. Weil an diesem Tag laut Wetterdienst Windstärke 9 erreicht wurde, ist die Voraussetzung für einen versicherten Sturmschaden erfüllt. Die Eigenheimversicherung übernimmt in der Folge die Kosten für die Reparatur des Dachs im Rahmen der vereinbarten Bedingungen.
Warum das für Sie wichtig ist
Ein Sturm kann in kurzer Zeit erhebliche Kosten verursachen, die ohne passende Deckung allein am Eigentümer hängen bleiben. Ob und in welcher Höhe ein Sturmschaden ersetzt wird, richtet sich nach Ihrem konkreten Vertrag, der Versicherungssumme und einem eventuell vereinbarten Selbstbehalt. Zudem lohnt sich der Blick darauf, was ausgeschlossen ist, denn Sturm und Elementarereignisse werden versicherungstechnisch getrennt behandelt. Wer die eigene Polizze kennt und im Schadenfall rasch reagiert, dokumentiert und meldet, erleichtert die Abwicklung deutlich.
Häufige Fragen
Ab welcher Windstärke gilt ein Schaden als Sturmschaden?
In der Regel spricht man erst ab Windstärke 8, also rund 62 km/h, von einem versicherten Sturm. Liegt die gemessene Windgeschwindigkeit darunter, erkennt die Versicherung das Ereignis meist nicht als Sturmschaden an. Maßgeblich sind immer die konkreten Bedingungen Ihres Vertrags.
Sind Hochwasser oder Überschwemmungen von der Sturmdeckung erfasst?
Nein, Schäden durch Hochwasser, Überschwemmung, Erdrutsch oder Lawinen zählen nicht zum Sturm, sondern zu den Elementarschäden. Diese sind häufig nur mit einer eigenen Zusatzdeckung und oft mit begrenzten Summen versichert. Es lohnt sich, die eigene Polizze auf diesen Punkt hin zu prüfen.
Wer zahlt, wenn der Sturm mein Auto beschädigt?
Schäden am Fahrzeug fallen nicht unter die Eigenheim- oder Haushaltsversicherung, sondern unter die Kfz-Kaskoversicherung. Sturm und Hagel gehören in Österreich zu den üblichen Gefahren der Teilkasko, ein herabstürzender Ast auf Dach oder Windschutzscheibe ist dort also gedeckt. Ohne Kaskodeckung bleibt der Schaden am eigenen Auto beim Halter. Was Ihr Vertrag im Detail umfasst, steht in den Versicherungsbedingungen.
Darf ich das Dach reparieren lassen, bevor der Versicherer den Schaden gesehen hat?
Notmaßnahmen wie das Abdecken mit einer Plane sind nicht nur erlaubt, sondern Teil Ihrer Pflicht, den Schaden gering zu halten. Mit der endgültigen Reparatur warten Sie besser, bis der Schaden gemeldet und das weitere Vorgehen abgestimmt ist. Fotografieren Sie den Zustand vor jedem Eingriff und heben Sie alle Rechnungen auf, auch jene der Notabsicherung.
Ist ein umgestürzter Baum vom Nachbargrundstück ein Sturmschaden?
Reißt der Sturm den Baum um, wird der Schaden am eigenen Gebäude in der Regel über die eigene Eigenheim- oder Haushaltsversicherung abgewickelt und nicht über den Nachbarn. Dieser haftet nur, wenn ihm ein Verschulden nachzuweisen ist, etwa weil der Baum erkennbar morsch war und trotz Hinweis stehen blieb. Halten Sie Zustand und Standort des Baums mit Fotos fest.
Verwandte Begriffe
Die Eigenheimversicherung schützt das Gebäude selbst – Mauerwerk, Dach und fest Verbautes – gegen Gefahren wie Feuer, Sturm und Leitungswasser und ergänzt so die Haushaltsversicherung.
ElementarschadenEin Elementarschaden entsteht durch Naturgewalten wie Hochwasser, Überschwemmung, Erdrutsch, Lawine oder Erdbeben. In Standardpolizzen ist er oft nur eingeschränkt oder als Zusatzbaustein gedeckt.
HaushaltsversicherungDie Haushaltsversicherung schützt Ihren Wohnungsinhalt gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Einbruchdiebstahl und enthält in Österreich meist auch eine Privathaftpflicht.
SelbstbehaltDer Selbstbehalt ist jener Teil eines Schadens, den Sie selbst tragen — erst darüber hinaus zahlt die Versicherung. Er senkt im Gegenzug die Prämie.