Lexikon · Versicherung

Was ist Sturmschaden? Einfach erklärt

Ein Sturmschaden ist ein durch Sturm (üblicherweise ab Windstärke 8, rund 62 km/h) verursachter Schaden am Gebäude oder Hausrat, der über die Sach- bzw. Eigenheimversicherung gedeckt sein kann.

Als Sturmschaden bezeichnet man einen Schaden, den heftiger Wind an einem Gebäude oder am Hausrat anrichtet. In der österreichischen Sach- und Eigenheimversicherung gilt üblicherweise erst ab Windstärke 8 – das entspricht rund 62 km/h – ein Ereignis als versicherter Sturm. Typische Sturmschäden sind abgedeckte Dachziegel, umgestürzte Bäume auf dem Haus, herausgerissene Fenster oder eine beschädigte Fassade. Wichtig ist die Abgrenzung: Schäden durch Hochwasser, Erdrutsch oder Lawinen zählen nicht zum Sturm, sondern fallen in den Bereich der Elementarschäden und sind oft nur mit einer eigenen Zusatzdeckung abgesichert.

Ein Beispiel aus dem Alltag

Familie Hofer wohnt in einem Reihenhaus in Wien-Floridsdorf. Nach einer stürmischen Nacht mit kräftigen Böen entdeckt Herr Hofer am Morgen, dass mehrere Dachziegel auf die Terrasse gestürzt sind und Regenwasser durch das freigelegte Dach in den Dachboden dringt. Er macht sofort Fotos, sichert die schadhafte Stelle provisorisch mit einer Plane und meldet den Schaden seiner Versicherung. Weil an diesem Tag laut Wetterdienst Windstärke 9 erreicht wurde, ist die Voraussetzung für einen versicherten Sturmschaden erfüllt. Die Eigenheimversicherung übernimmt in der Folge die Kosten für die Reparatur des Dachs im Rahmen der vereinbarten Bedingungen.

Warum das für Sie wichtig ist

Ein Sturm kann in kurzer Zeit erhebliche Kosten verursachen, die ohne passende Deckung allein am Eigentümer hängen bleiben. Ob und in welcher Höhe ein Sturmschaden ersetzt wird, richtet sich nach Ihrem konkreten Vertrag, der Versicherungssumme und einem eventuell vereinbarten Selbstbehalt. Zudem lohnt sich der Blick darauf, was ausgeschlossen ist, denn Sturm und Elementarereignisse werden versicherungstechnisch getrennt behandelt. Wer die eigene Polizze kennt und im Schadenfall rasch reagiert, dokumentiert und meldet, erleichtert die Abwicklung deutlich.

Häufige Fragen

Ab welcher Windstärke gilt ein Schaden als Sturmschaden?

In der Regel spricht man erst ab Windstärke 8, also rund 62 km/h, von einem versicherten Sturm. Liegt die gemessene Windgeschwindigkeit darunter, erkennt die Versicherung das Ereignis meist nicht als Sturmschaden an. Maßgeblich sind immer die konkreten Bedingungen Ihres Vertrags.

Sind Hochwasser oder Überschwemmungen von der Sturmdeckung erfasst?

Nein, Schäden durch Hochwasser, Überschwemmung, Erdrutsch oder Lawinen zählen nicht zum Sturm, sondern zu den Elementarschäden. Diese sind häufig nur mit einer eigenen Zusatzdeckung und oft mit begrenzten Summen versichert. Es lohnt sich, die eigene Polizze auf diesen Punkt hin zu prüfen.

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