Was ist Pensionssplitting? Einfach erklärt
Pensionssplitting ist die freiwillige Möglichkeit in Österreich, für Kinderbetreuungsjahre Teile der Pensionskonto-Gutschrift auf den betreuenden Elternteil zu übertragen.
Pensionssplitting bezeichnet in Österreich die freiwillige Möglichkeit, während der ersten Jahre der Kinderbetreuung einen Teil der Pensionskonto-Gutschrift von einem Elternteil auf den anderen zu übertragen. Der erwerbstätige Elternteil kann dabei einen Anteil seiner jährlichen Gutschrift jenem Elternteil zuschreiben lassen, der sich hauptsächlich um das Kind kümmert und dadurch selbst weniger oder nichts in das eigene Pensionskonto einzahlt. Ziel ist es, die spätere Pension gerechter zwischen beiden Partnern zu verteilen, weil Betreuungszeiten sonst häufig zu spürbaren Lücken im eigenen Pensionskonto führen. Die Übertragung ist an bestimmte Voraussetzungen und Fristen gebunden und muss aktiv beim Pensionsversicherungsträger beantragt werden.
Ein Beispiel aus dem Alltag
Familie Berger aus Wien-Favoriten bekommt ein Kind. Sabine bleibt in den ersten Jahren zu Hause, während ihr Mann Thomas weiter Vollzeit arbeitet. In dieser Zeit sammelt Thomas laufend Gutschriften auf seinem Pensionskonto an, Sabines Konto wächst kaum. Damit sich diese Betreuungsjahre später nicht einseitig auswirken, entscheiden sich die beiden für ein Pensionssplitting: Thomas lässt einen Teil seiner jährlichen Gutschrift auf Sabines Pensionskonto übertragen. So baut auch Sabine für die Betreuungsjahre eigene Pensionsanwartschaften auf, obwohl sie in dieser Phase nicht erwerbstätig ist.
Warum das für Sie wichtig ist
Kinderbetreuung ist wertvolle Arbeit, wirkt sich aber ohne Ausgleich oft nachteilig auf die spätere eigene Pension aus. Pensionssplitting kann helfen, diese Lücke ein Stück weit zu schließen und beide Partner besser abzusichern, gerade wenn ein Elternteil längere Zeit beruflich zurücksteckt. Ob und in welchem Umfang sich das Splitting für Ihre Familie lohnt, hängt von Ihrer persönlichen Situation, den Einkommen und der Aufteilung der Betreuung ab. Als Versicherungsvermittler in Wien-Simmering unterstützen wir Sie dabei, Ihre gesamte Vorsorgesituation im Blick zu behalten und passende Ergänzungen zur staatlichen Pension zu finden.
Häufige Fragen
Wer kann in Österreich ein Pensionssplitting beantragen?
Das Pensionssplitting steht Eltern offen, bei denen ein Elternteil ein Kind erzieht und der andere weiter erwerbstätig ist. Der erwerbstätige Elternteil kann für die Jahre der Kindererziehung einen Teil seiner Pensionskonto-Gutschrift auf den betreuenden Elternteil übertragen lassen. Der Antrag wird beim zuständigen Pensionsversicherungsträger gestellt und ist an bestimmte Fristen gebunden.
Ist das Pensionssplitting verpflichtend?
Nein, das Pensionssplitting ist rein freiwillig. Beide Elternteile müssen der Übertragung zustimmen, und niemand ist dazu verpflichtet. Ob es sinnvoll ist, hängt von der jeweiligen Familien- und Einkommenssituation ab.
Verwandte Begriffe
Das Pensionskonto ist das staatliche Konto, auf dem Ihre Gutschriften zur gesetzlichen Pension gesammelt werden — einsehbar online, etwa über FinanzOnline.
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Witwen- und WitwerpensionDie Witwen- und Witwerpension ist eine gesetzliche Hinterbliebenenpension für Ehe- oder eingetragene Partner nach dem Tod des Versicherten; ihre Höhe hängt vom Einkommensverhältnis der letzten Jahre ab.