Was ist Private Unfallversicherung? Einfach erklärt
Die private Unfallversicherung zahlt bei bleibenden Unfallfolgen eine Kapitalleistung – weltweit, rund um die Uhr, in Beruf und Freizeit, anders als die gesetzliche Absicherung.
Die private Unfallversicherung leistet, wenn ein Unfall bleibende körperliche Folgen hinterlässt – also eine dauernde Invalidität zurückbleibt. Anders als die gesetzliche Unfallversicherung, die nur Arbeitsunfälle und Wegunfälle abdeckt, greift der private Schutz weltweit und rund um die Uhr: im Beruf ebenso wie in der Freizeit, beim Sport, im Haushalt oder im Urlaub. Die Höhe der Auszahlung richtet sich nach dem vereinbarten Invaliditätsgrad, der üblicherweise über eine sogenannte Gliedertaxe ermittelt wird, und nach der gewählten Versicherungssumme. Aus einer einmaligen Kapitalleistung lassen sich etwa Umbauten in der Wohnung, Therapien oder Einkommenseinbußen abfedern.
Ein Beispiel aus dem Alltag
Herr Novak aus Wien-Simmering fährt am Wochenende gern mit dem Rad an der Donau. Bei einem Sturz auf nasser Fahrbahn verletzt er sich die Hand so schwer, dass die Beweglichkeit dauerhaft eingeschränkt bleibt. Weil der Unfall in der Freizeit passiert ist, springt die gesetzliche Unfallversicherung nicht ein. Seine private Unfallversicherung hingegen bewertet den bleibenden Schaden nach der Gliedertaxe und zahlt eine Kapitalleistung aus – Geld, das ihm hilft, seinen Alltag anzupassen, ohne dass er auf Erspartes zurückgreifen muss.
Warum das für Sie wichtig ist
Ein großer Teil der Unfälle passiert nicht im Betrieb, sondern in der Freizeit oder im Haushalt – also genau dort, wo die gesetzliche Absicherung nicht greift. Bleiben nach einem Unfall dauerhafte Einschränkungen zurück, können Kosten und Einkommensausfälle rasch zur Belastung werden. Die private Unfallversicherung schließt diese Lücke mit einer planbaren Kapitalleistung. Als Versicherungsvermittler in Wien hilft Ihnen MPEV dabei, Versicherungssumme und Bedingungen so zu wählen, dass sie zu Ihrer Lebenssituation passen.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zur gesetzlichen Unfallversicherung?
Die gesetzliche Unfallversicherung deckt nur Arbeits- und Wegunfälle ab und schützt Sie im Wesentlichen während der beruflichen Tätigkeit. Die private Unfallversicherung gilt hingegen weltweit und rund um die Uhr – auch in der Freizeit, beim Sport oder im Haushalt. Damit schließt sie eine Lücke, die die gesetzliche Absicherung offenlässt.
Wie wird die Höhe der Auszahlung berechnet?
Maßgeblich sind der Grad der dauernden Invalidität und die vereinbarte Versicherungssumme. Der Invaliditätsgrad wird meist über die Gliedertaxe bestimmt, die einzelnen Körperteilen feste Prozentwerte zuordnet. Viele Verträge bieten zusätzlich eine Progression, durch die die Leistung bei schweren Unfallfolgen überproportional ansteigt.
Verwandte Begriffe
Dauernde Invalidität ist eine nach einem Unfall bleibende körperliche oder geistige Beeinträchtigung. In der privaten Unfallversicherung bemisst man daraus über die Gliedertaxe die Leistung.
GliedertaxeDie Gliedertaxe ist eine Tabelle in der Unfallversicherung, die jedem Körperteil einen festen Invaliditätsprozentsatz zuordnet und so die Höhe der Leistung bei bleibenden Schäden bestimmt.
ProgressionDie Progression ist eine Regelung in der Unfallversicherung, bei der die Leistung ab hohen Invaliditätsgraden überproportional steigt und so schwere Fälle stärker absichert.
VersicherungssummeDie Versicherungssumme ist der vertraglich vereinbarte Höchstbetrag, bis zu dem der Versicherer im Schadenfall leistet. Sie bestimmt maßgeblich Schutzumfang und Prämie.