Was ist Rechtsschutzversicherung? Einfach erklärt
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten in versicherten Streitfällen wie Verkehr, Arbeit oder Wohnen – meist mit Wartefrist und Selbstbehalt.
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten, die entstehen, wenn Sie Ihr Recht durchsetzen oder sich gegen Ansprüche wehren müssen – etwa Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten in versicherten Streitfällen. Der Umfang richtet sich nach den vereinbarten Bausteinen, häufig sind das Bereiche wie Verkehr, Arbeit oder Wohnen. Üblich sind eine Wartefrist, in der neue Streitigkeiten noch nicht gedeckt sind, sowie ein Selbstbehalt, den Sie im Fall der Fälle selbst tragen. Welche Konflikte konkret abgesichert sind und welche vom Risikoausschluss erfasst werden, ergibt sich immer aus den Versicherungsbedingungen Ihrer Polizze.
Ein Beispiel aus dem Alltag
Herr Berger aus Wien-Favoriten wird unerwartet gekündigt und wehrt sich dagegen, weil er die Kündigung für unrechtmäßig hält. Für eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung braucht er anwaltliche Vertretung – und die verursacht Kosten, lange bevor klar ist, wer am Ende recht bekommt. Weil Herr Berger einen Arbeitsrechtsschutz abgeschlossen und die Wartefrist bereits hinter sich hat, übernimmt die Versicherung im gedeckten Umfang die Anwalts- und Gerichtskosten. Den vereinbarten Selbstbehalt trägt er selbst, das Prozesskostenrisiko bleibt jedoch überschaubar.
Warum das für Sie wichtig ist
Ob im Straßenverkehr, im Job oder rund um die Wohnung: Rechtliche Auseinandersetzungen entstehen oft ungeplant, und die Kosten für Anwalt und Gericht lassen sich vorab kaum abschätzen. Eine passende Rechtsschutzversicherung nimmt Ihnen die Sorge, allein aus Kostengründen auf Ihr Recht verzichten zu müssen. Entscheidend ist, dass die abgesicherten Bausteine zu Ihrer Lebenssituation passen und Sie Wartefrist, Selbstbehalt und Ausschlüsse kennen. Als Versicherungsvermittler in Wien unterstützt Sie MPEV dabei, die Bedingungen verschiedener Angebote zu vergleichen, damit Sie eine informierte Entscheidung treffen können.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Wartefrist und Selbstbehalt bei der Rechtsschutzversicherung?
Die Wartefrist ist ein Zeitraum nach Vertragsbeginn, in dem neu entstehende Streitigkeiten noch nicht gedeckt sind. Der Selbstbehalt ist dagegen der Betrag, den Sie im konkreten Schadenfall selbst tragen, während die Versicherung die übrigen Kosten im vereinbarten Umfang übernimmt. Beide sind in den Versicherungsbedingungen festgelegt und können je nach Tarif unterschiedlich ausfallen.
Welche Streitfälle deckt eine Rechtsschutzversicherung ab?
Das hängt von den vereinbarten Bausteinen ab, etwa Verkehrs-, Arbeits- oder Wohnrechtsschutz. Gedeckt sind grundsätzlich nur die im Vertrag genannten Bereiche, andere Konflikte oder ausdrücklich ausgeschlossene Fälle bleiben außen vor. Prüfen Sie daher die Bedingungen Ihrer Polizze, damit die Absicherung zu Ihren tatsächlichen Risiken passt.
Verwandte Begriffe
Der Selbstbehalt ist jener Teil eines Schadens, den Sie selbst tragen — erst darüber hinaus zahlt die Versicherung. Er senkt im Gegenzug die Prämie.
WartefristDie Wartefrist ist der Zeitraum nach Vertragsbeginn, in dem für bestimmte Leistungen noch kein Versicherungsschutz besteht — trotz laufender Prämienzahlung.
StreitwertDer Streitwert ist der in Geld bemessene Wert des Streitgegenstands. Er bestimmt in Österreich die Höhe der Gerichts- und Anwaltskosten und damit oft die Bedeutung einer Rechtsschutzversicherung.
RisikoausschlussEin Risikoausschluss legt fest, welche Gefahren oder Fälle ein Versicherungsvertrag ausdrücklich nicht deckt – etwa Krieg, Vorsatz oder bestimmte Sportarten.