Was ist Risikoausschluss? Einfach erklärt
Ein Risikoausschluss legt fest, welche Gefahren oder Fälle ein Versicherungsvertrag ausdrücklich nicht deckt – etwa Krieg, Vorsatz oder bestimmte Sportarten.
Ein Risikoausschluss ist eine Bestimmung im Versicherungsvertrag, die bestimmte Gefahren oder Ereignisse ausdrücklich von der Deckung ausnimmt. Auch wenn ein Schaden grundsätzlich zur Versicherungsart passt, zahlt die Versicherung nicht, wenn er unter einen vereinbarten Ausschluss fällt. Typische Beispiele sind Schäden durch Krieg oder innere Unruhen, vorsätzlich herbeigeführte Schäden oder Verletzungen bei bestimmten Risikosportarten. Ausschlüsse stehen in den Versicherungsbedingungen und grenzen ein, wofür Sie tatsächlich abgesichert sind – sie sind damit ebenso wichtig wie die Aufzählung der versicherten Fälle.
Ein Beispiel aus dem Alltag
Frau Berger aus Wien-Favoriten schließt eine private Unfallversicherung ab und verbringt ihren Urlaub gerne aktiv. Bei einem Paragleit-Flug in den Bergen verletzt sie sich am Knöchel und möchte die Kosten geltend machen. Beim Blick in die Bedingungen stellt sie fest, dass der Vertrag einen Risikoausschluss für bestimmte Flugsportarten enthält – der konkrete Vorfall ist damit nicht gedeckt. Hätte sie diesen Ausschluss vor Vertragsabschluss gekannt, hätte sie gezielt nach einem Tarif ohne diese Einschränkung oder nach einer passenden Zusatzvereinbarung fragen können.
Warum das für Sie wichtig ist
Ein Vertrag ist immer nur so gut wie das, was er im Ernstfall wirklich abdeckt. Risikoausschlüsse entscheiden mit darüber, ob Sie im Schadenfall eine Leistung erhalten – deshalb lohnt sich ein genauer Blick in die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben. Prüfen Sie besonders jene Punkte, die zu Ihrem Alltag passen, etwa Hobbys, Reisen oder berufliche Tätigkeiten. Als Versicherungsvermittler unterstützt Sie die MPEV Versicherungsagentur GmbH dabei, Angebote zu vergleichen und Ausschlüsse verständlich einzuordnen, damit Sie eine informierte Entscheidung treffen können.
Häufige Fragen
Wo finde ich die Risikoausschlüsse in meinem Vertrag?
Risikoausschlüsse stehen in den Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen, die Teil Ihres Vertrags sind. Oft finden Sie sie unter Überschriften wie „Ausschlüsse“ oder „Nicht versicherte Gefahren und Schäden“. Wenn eine Formulierung unklar ist, lohnt es sich, vor Abschluss gezielt nachzufragen.
Kann ein Risikoausschluss aus einem Vertrag entfernt werden?
Manche Ausschlüsse lassen sich durch Zusatzvereinbarungen oder besondere Bausteine gegen einen Aufpreis einschließen, andere sind fixer Bestandteil des Produkts. Das hängt vom jeweiligen Tarif und Anbieter ab. Ein Vergleich mehrerer Angebote kann zeigen, welche Variante am besten zu Ihrem Bedarf passt.
Was ist der Unterschied zwischen Risikoausschluss und Obliegenheitsverletzung?
Ein Risikoausschluss war von Anfang an nicht Teil der Deckung, der Fall ist also unabhängig von Ihrem Verhalten nicht versichert. Eine Obliegenheitsverletzung entsteht dagegen erst dadurch, dass Sie eine vertragliche Pflicht nicht erfüllen, etwa die Meldung eines Schadens verabsäumen. Im ersten Fall besteht gar kein Anspruch, im zweiten kann die Leistung je nach Verschulden gekürzt werden oder entfallen.
Muss ich ein neues Hobby meiner Versicherung bekanntgeben?
Nehmen Sie eine Tätigkeit auf, die als erhöhtes Risiko gilt, etwa Tauchen, Klettern, Motorsport oder einen Wechsel in einen körperlich riskanten Beruf, sollten Sie das dem Versicherer melden. Bleibt die Meldung aus, kann eine Gefahrenerhöhung vorliegen und die Leistung im Schadenfall gekürzt werden. Oft lässt sich der Schutz gegen Aufpreis erweitern, manchmal bleibt das Risiko ausgeschlossen.
Was tun, wenn der Versicherer wegen eines Ausschlusses nicht zahlt?
Lassen Sie sich die Ablehnung schriftlich geben und bestehen Sie darauf, dass die konkrete Klausel der Bedingungen genannt wird, auf die sich der Versicherer stützt. Prüfen Sie dann, ob Ihr Fall wirklich unter diesen Wortlaut fällt, denn Ausschlüsse sind eng auszulegen und erfassen nicht jede ähnliche Situation. Bei Zweifeln hilft eine unabhängige Einschätzung, unsere Beratung dazu ist kostenlos.
Verwandte Begriffe
Der Versicherungsfall ist das konkrete Ereignis, das die Leistungspflicht des Versicherers auslöst – etwa ein Unfall, ein Einbruch oder ein Todesfall.
ObliegenheitEine Obliegenheit ist eine Pflicht des Versicherungsnehmers, etwa den Schaden rechtzeitig zu melden oder Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Bei Verletzung droht Leistungskürzung oder -verweigerung.
SelbstbehaltDer Selbstbehalt ist jener Teil eines Schadens, den Sie selbst tragen — erst darüber hinaus zahlt die Versicherung. Er senkt im Gegenzug die Prämie.
Grobe FahrlässigkeitGrobe Fahrlässigkeit bezeichnet ein Verschulden zwischen leichter Fahrlässigkeit und Vorsatz: Die im Verkehr gebotene Sorgfalt wird in ungewöhnlichem Maß außer Acht gelassen.