Lexikon · Versicherung

Was ist Regress? Einfach erklärt

Beim Regress holt sich ein Versicherer oder Sozialversicherungsträger bereits gezahlte Leistungen vom eigentlichen Schädiger zurück, etwa bei grober Fahrlässigkeit in der KFZ-Haftpflicht.

Der Begriff Regress bezeichnet die Rückforderung bereits erbrachter Leistungen. Ein Versicherer oder ein Sozialversicherungsträger zahlt zunächst den entstandenen Schaden an die geschädigte Person aus, weil die Deckung im Verhältnis nach außen greift. Anschließend kann er sich das Geld unter bestimmten Voraussetzungen von jener Person zurückholen, die den Schaden tatsächlich verursacht hat. Besonders bekannt ist der Regress in der KFZ-Haftpflichtversicherung: Hat der Lenker grob fahrlässig oder in einem gesetzlich geregelten Ausnahmefall gehandelt, deckt die Versicherung den Schaden nach außen zwar ab, kann den Betrag aber ganz oder teilweise beim Verursacher einfordern. Wie hoch der Regress ausfällt und wann er greift, richtet sich nach dem konkreten Verschulden und den gesetzlichen sowie vertraglichen Grundlagen.

Ein Beispiel aus dem Alltag

Herr Bauer aus Wien-Simmering ist mit seinem Auto unterwegs und übersieht an einer Kreuzung ein rotes Licht, weil er auf sein Mobiltelefon geschaut hat. Es kommt zu einem Unfall mit einem entgegenkommenden Fahrzeug. Die KFZ-Haftpflichtversicherung von Herrn Bauer begleicht den Schaden des Unfallgegners, damit dieser rasch zu seinem Recht kommt. Weil das Telefonieren am Steuer als grob fahrlässig eingestuft werden kann, wendet sich die Versicherung danach an Herrn Bauer selbst und fordert einen Teil der ausgezahlten Summe zurück. Der Unfallgegner bekommt sein Geld also in jedem Fall, doch Herr Bauer trägt einen Teil der Kosten am Ende selbst.

Warum das für Sie wichtig ist

Regress zeigt, dass eine Versicherung nicht bedeutet, in jeder Situation vollständig von den Folgen befreit zu sein. Wer seine Pflichten grob verletzt, muss damit rechnen, trotz bestehender Deckung zur Kasse gebeten zu werden. Für Sie heißt das vor allem, Obliegenheiten ernst zu nehmen und im Straßenverkehr wie im Alltag umsichtig zu handeln. Wenn Sie wissen möchten, in welchen Fällen ein Regress in Ihren Verträgen möglich ist und wie Sie das Risiko gering halten, unterstützt Sie die MPEV Versicherungsagentur GmbH in Wien gerne bei der Auswahl und beim Verständnis passender Deckungen.

Häufige Fragen

Wann darf meine Versicherung Regress fordern?

Ein Regress ist vor allem dann möglich, wenn Sie den Schaden grob fahrlässig oder in einem gesetzlich geregelten Ausnahmefall verursacht haben. Die Versicherung zahlt den Schaden nach außen zunächst aus und kann den Betrag anschließend ganz oder teilweise bei Ihnen einfordern. Ob und in welcher Höhe das geschieht, hängt vom konkreten Verschulden sowie von den gesetzlichen und vertraglichen Grundlagen ab.

Was ist der Unterschied zwischen Regress und Selbstbehalt?

Ein Selbstbehalt ist ein vorab vereinbarter Betrag, den Sie in jedem Schadenfall selbst tragen. Der Regress dagegen ist eine nachträgliche Rückforderung, die nur unter bestimmten Voraussetzungen greift, etwa bei grober Fahrlässigkeit. Während der Selbstbehalt von vornherein feststeht, hängt ein Regress vom Verhalten im konkreten Schadenfall ab.

Kann die Krankenkasse Behandlungskosten vom Unfallverursacher zurückholen?

Sozialversicherungsträger übernehmen zunächst die Behandlung der verletzten Person und können die Kosten anschließend beim Verursacher geltend machen. Behandlung, Krankengeld und Folgekosten summieren sich dabei rasch, und die Forderung kommt oft erst Monate nach dem Unfall. Deckt eine bestehende Haftpflichtversicherung den Vorfall, wickelt sie das für Sie ab, sofern kein Regressgrund gegen Sie selbst vorliegt.

Was soll ich tun, wenn eine Regressforderung ins Haus kommt?

Zahlen Sie nicht ungeprüft. Verlangen Sie eine schriftliche Begründung, aus der hervorgeht, worauf sich die Forderung stützt und wie sich der Betrag zusammensetzt, und leiten Sie das Schreiben an Ihren Versicherer oder Vermittler weiter. Enthaltene Fristen sollten Sie dabei ernst nehmen, weil eine Reaktion sonst zu spät kommt. Ob die Forderung berechtigt ist, hängt vom Verschulden und von den Vertragsbedingungen ab.

Gibt es KFZ-Tarife ohne Regress bei grober Fahrlässigkeit?

Manche Tarife enthalten einen Verzicht auf den Regress bei grober Fahrlässigkeit, meist mit Ausnahmen: etwa bei Alkohol oder Suchtmitteln am Steuer, bei Fahrerflucht oder bei Fahrten ohne gültige Lenkberechtigung. Ob Ihr Vertrag eine solche Klausel enthält und wie weit sie reicht, steht in den Bedingungen. Eine umsichtige Fahrweise ersetzt sie nicht, sie verringert aber das finanzielle Risiko.

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