Lexikon · Versicherung

Was ist Versicherungsmakler? Einfach erklärt

Ein Versicherungsmakler ist ein unabhängiger Vermittler, der im Auftrag des Kunden den Markt vergleicht – anders als ein Versicherungsagent, der für einen bestimmten Versicherer tätig ist.

Ein Versicherungsmakler ist ein selbständiger Vermittler, der rechtlich auf der Seite des Kunden steht und nicht an einen einzelnen Versicherer gebunden ist. Er sichtet Angebote verschiedener Gesellschaften, vergleicht Bedingungen und Prämien und empfiehlt eine Lösung, die zum Bedarf des Kunden passt. In Österreich ist diese Tätigkeit als reglementiertes Gewerbe nach § 94 Z 76 GewO geregelt. Davon zu unterscheiden ist der Versicherungsagent: Er arbeitet im Auftrag eines oder mehrerer Versicherer und vermittelt deren Produkte. Beide Wege sind zulässig und beide unterliegen Informations- und Beratungspflichten – der Unterschied liegt darin, in wessen Auftrag vermittelt wird. Die MPEV Versicherungsagentur GmbH ist als Agentur tätig, also auf der Seite des Versicherers, nicht als Makler.

Ein Beispiel aus dem Alltag

Frau Novak aus Wien-Favoriten sucht eine neue Haushaltsversicherung. Sie könnte selbst mehrere Anbieter durchtelefonieren – oder sie beauftragt einen Makler. Dieser holt in ihrem Namen Angebote ein, prüft etwa den Unterschied zwischen Neuwert- und Zeitwertentschädigung und legt ihr eine Empfehlung vor. Wählt Frau Novak stattdessen den Weg über eine Agentur, berät diese sie zu den Produkten der von ihr vertretenen Versicherer. In beiden Fällen erhält sie eine Beratung samt schriftlicher Dokumentation – nur die Ausgangsbasis unterscheidet sich.

Warum das für Sie wichtig ist

Zu wissen, ob Ihr Gegenüber Makler oder Agent ist, hilft Ihnen, das Beratungsgespräch richtig einzuordnen. Ein Makler vergleicht grundsätzlich über Gesellschaften hinweg, eine Agentur berät zu den von ihr vertretenen Anbietern. Fragen Sie im Gespräch ruhig nach, in wessen Auftrag vermittelt wird und welche Versicherer im Angebot sind – so können Sie eine Entscheidung treffen, die zu Ihrer Situation passt.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Versicherungsmakler und Versicherungsagent?

Ein Versicherungsmakler vermittelt rechtlich im Auftrag des Kunden und vergleicht üblicherweise Angebote mehrerer Gesellschaften. Ein Versicherungsagent ist dagegen im Auftrag eines oder mehrerer bestimmter Versicherer tätig und vermittelt deren Produkte. Beide Formen sind in Österreich zulässig und an Beratungs- und Informationspflichten gebunden.

Kostet die Beratung durch einen Versicherungsmakler extra?

In der Regel wird die Vermittlung über eine Provision abgegolten, die im Versicherungsbeitrag enthalten ist – ein gesondertes Honorar fällt üblicherweise nicht an, kann aber vereinbart werden. Wie die Vergütung genau erfolgt, sollte im Beratungsgespräch offengelegt werden. Fragen Sie im Zweifel aktiv nach, damit Sie die Kostenstruktur nachvollziehen können.

Wie finde ich heraus, ob mein Berater Makler oder Agent ist?

Jeder gewerbliche Versicherungsvermittler in Österreich ist im GISA eingetragen, dem Gewerbeinformationssystem Austria. Dort ist vermerkt, ob die Berechtigung als Versicherungsmakler oder als Versicherungsagent besteht; abfragen können Sie das online über Namen oder GISA-Zahl. Die MPEV Versicherungsagentur GmbH ist unter der GISA-Zahl 39886415 als Versicherungsagentur eingetragen, nicht als Maklerin.

Was passiert mit meinen Verträgen, wenn ich den Vermittler wechsle?

Die Verträge laufen unverändert weiter, denn sie bestehen zwischen Ihnen und dem Versicherer, nicht zwischen Ihnen und dem Vermittler. Prämie, Deckung und Laufzeit bleiben gleich. Was sich ändert, ist die Betreuung: Beim neuen Ansprechpartner unterschreiben Sie üblicherweise eine Vollmacht, damit dieser beim Versicherer Auskünfte einholen und Änderungen für Sie einbringen darf.

Haftet ein Versicherungsmakler, wenn er mich falsch berät?

Ein Makler schuldet eine sorgfältige Beratung und muss sie schriftlich dokumentieren. Wird nachweislich falsch oder unvollständig beraten und entsteht daraus ein Schaden, kann er dafür haften; für genau diesen Fall ist eine Berufshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Pflicht zur Beratung und zur Dokumentation trifft ebenso Versicherungsagenten, nur eben bezogen auf die vertretenen Gesellschaften.

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