Lexikon · Versicherung

Was ist Unterversicherungsverzicht? Einfach erklärt

Der Unterversicherungsverzicht ist eine Klausel, mit der der Versicherer auf den Einwand der Unterversicherung verzichtet, sofern die Wohnfläche korrekt angegeben ist. So bleibt die volle Entschädigung erhalten.

Der Unterversicherungsverzicht ist eine Vereinbarung in der Haushalts- oder Eigenheimversicherung, mit der der Versicherer darauf verzichtet, sich im Schadenfall auf eine Unterversicherung zu berufen. Normalerweise darf der Versicherer die Leistung anteilig kürzen, wenn die vereinbarte Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert des Hausrats. Beim Unterversicherungsverzicht entfällt diese Kürzung, sofern eine bestimmte Bedingung erfüllt ist: Die Wohnfläche muss bei Vertragsabschluss richtig angegeben werden. Der Versicherer leitet die Versicherungssumme dann aus dieser Fläche und einem festgelegten Betrag je Quadratmeter ab und garantiert im Gegenzug, den Einwand der Unterversicherung nicht zu erheben.

Ein Beispiel aus dem Alltag

Familie Berger aus Wien-Favoriten schließt für ihre Wohnung eine Haushaltsversicherung ab und gibt die Wohnfläche mit den tatsächlichen Quadratmetern korrekt an. Jahre später kommt es zu einem Wasserschaden, und beim Blick in die Schränke zeigt sich, dass sich über die Zeit deutlich mehr Wert angesammelt hat, als in der ursprünglichen Versicherungssumme abgebildet war. Ohne Unterversicherungsverzicht könnte der Versicherer die Entschädigung anteilig kürzen. Weil die Wohnfläche aber richtig angegeben wurde und der Vertrag einen Unterversicherungsverzicht enthält, verzichtet der Versicherer auf diesen Einwand und ersetzt den Schaden im vereinbarten Rahmen.

Warum das für Sie wichtig ist

Der Wert Ihres Hausrats lässt sich nur schwer exakt einschätzen, und er wächst über die Jahre oft unbemerkt. Der Unterversicherungsverzicht nimmt Ihnen das Risiko, im Schadenfall wegen einer zu niedrig angesetzten Versicherungssumme nur einen Teil des Schadens ersetzt zu bekommen. Entscheidend ist, dass die Angabe der Wohnfläche stimmt, denn daran ist der Verzicht gebunden. Prüfen Sie daher bei Vertragsabschluss, ob eine solche Klausel enthalten ist und ob die hinterlegte Fläche korrekt ist. Wir als Versicherungsvermittler in Wien-Simmering unterstützen Sie dabei, die passende Deckung auszuwählen und die richtigen Angaben zu hinterlegen.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich die Wohnfläche falsch angegeben habe?

Der Unterversicherungsverzicht ist an die korrekte Angabe der Wohnfläche gebunden. Weicht die tatsächliche Fläche von der angegebenen ab, kann der Versicherer sich im Schadenfall wieder auf die Unterversicherung berufen und die Leistung anteilig kürzen. Deshalb sollten Sie die Fläche sorgfältig ermitteln und bei Umbauten oder einem Umzug aktualisieren lassen.

Gilt der Unterversicherungsverzicht automatisch in jeder Haushaltsversicherung?

Nein, der Unterversicherungsverzicht ist eine Klausel, die im Vertrag ausdrücklich vereinbart sein muss. Viele moderne Haushalts- und Eigenheimversicherungen bieten ihn an, teils ist er bereits enthalten, teils gegen einen Aufpreis. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen oder ein Gespräch mit Ihrem Vermittler zeigt, ob und unter welchen Voraussetzungen der Verzicht für Ihren Vertrag gilt.

Zählen Keller, Balkon und Garage bei der Wohnfläche mit?

Die Versicherer definieren das in ihren Bedingungen unterschiedlich. Häufig zählen nur die Wohnräume, während Keller, Dachboden, Balkon, Terrasse und Garage außen vor bleiben oder gesondert erfasst werden. Weil der Unterversicherungsverzicht an dieser Angabe hängt, fragen Sie im Zweifel vor dem Abschluss nach und halten Sie die Antwort schriftlich fest.

Muss ich einen Umzug in eine größere Wohnung dem Versicherer melden?

Die Versicherungssumme leitet sich aus der Wohnfläche ab, deshalb gehört eine neue oder vergrößerte Fläche gemeldet. Unterbleibt das, passt die hinterlegte Fläche nicht mehr zur Wirklichkeit und der Unterversicherungsverzicht kann ins Leere gehen. Dasselbe gilt nach dem Ausbau eines Dachgeschoßes oder dem Zusammenlegen zweier Wohnungen.

Schützt der Unterversicherungsverzicht auch Schmuck und Bargeld?

Der Verzicht verhindert die anteilige Kürzung wegen einer zu niedrig angesetzten Gesamtsumme. Er hebt aber keine Sublimits auf: Für Wertsachen, Schmuck und Bargeld sehen die Bedingungen eigene Höchstbeträge vor, oft zusätzlich abhängig davon, ob die Sachen im Safe verwahrt werden. Wer teure Einzelstücke besitzt, klärt diese Grenzen besser vor dem Schadenfall.

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