Lexikon · Versicherung

Was ist Vinkulierung? Einfach erklärt

Die Vinkulierung ist ein Sperrvermerk in der Polizze zugunsten eines Dritten, meist der kreditgebenden Bank, damit die Versicherungsleistung im Schadensfall an den Kreditgeber fließt.

Unter einer Vinkulierung versteht man einen Sperrvermerk, der in Ihrer Versicherungspolizze zugunsten eines Dritten eingetragen wird, in der Regel zugunsten der Bank, die einen Kauf finanziert hat. Dieser Vermerk bewirkt, dass die Versicherung eine fällige Leistung nicht ohne Weiteres allein an Sie auszahlt, sondern die Interessen des Kreditgebers berücksichtigt. Damit ist der Wert der versicherten Sache, etwa eines Autos oder einer Immobilie, als Sicherheit für den noch offenen Kredit abgesichert. Die Vinkulierung wird üblicherweise vereinbart, solange der Kredit läuft, und nach vollständiger Rückzahlung wieder gelöscht.

Ein Beispiel aus dem Alltag

Frau Berger aus Wien-Favoriten finanziert ihren neuen Gebrauchtwagen über einen Bankkredit. Die Bank verlangt, dass sie eine Kaskoversicherung abschließt und diese zu ihren Gunsten vinkuliert. Als der Wagen nach einem Unfall einen Totalschaden erleidet, zahlt die Versicherung die Entschädigung nicht direkt an Frau Berger aus. Weil ein Sperrvermerk besteht, wird zunächst der noch offene Kreditbetrag an die Bank überwiesen, und erst ein etwaiger Restbetrag geht an Frau Berger. So ist sichergestellt, dass die Bank ihr Geld auch dann erhält, wenn das finanzierte Auto zerstört ist.

Warum das für Sie wichtig ist

Wenn Sie einen Kauf über einen Kredit finanzieren, ist die Vinkulierung oft eine Bedingung der Bank und beeinflusst, wer im Schadensfall wie viel bekommt. Es lohnt sich zu wissen, dass Sie über eine vinkulierte Leistung nicht frei verfügen können, solange der Kredit läuft. Ebenso sollten Sie daran denken, den Sperrvermerk nach vollständiger Tilgung löschen zu lassen, damit künftige Auszahlungen wieder direkt an Sie gehen. Gerne prüfen wir mit Ihnen, welche Vinkulierungen in Ihren bestehenden Polizzen eingetragen sind und ob diese noch erforderlich sind.

Häufige Fragen

Was passiert mit der Vinkulierung, wenn ich meinen Kredit vollständig zurückgezahlt habe?

Nach der vollständigen Tilgung des Kredits ist der Sperrvermerk nicht mehr nötig. Die Bank gibt in der Regel eine Freigabe, damit die Vinkulierung aus der Polizze gelöscht wird. Danach können Sie wieder frei über eine Versicherungsleistung verfügen. Es ist ratsam, die Löschung aktiv einzufordern, damit sie nicht in Vergessenheit gerät.

Kann ich meinen Versicherer trotz Vinkulierung wechseln?

Grundsätzlich können Sie den Versicherer wechseln, allerdings muss der begünstigte Dritte, meist die Bank, dabei eingebunden werden. In der Praxis wird die Vinkulierung dann auf die neue Polizze übertragen. Sprechen Sie einen geplanten Wechsel rechtzeitig mit dem Kreditgeber ab, damit die Sicherheit durchgehend gewahrt bleibt.

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